Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
MMR-Aktuell 2023, 01253 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ruft Verbraucher dazu auf, Geoblocking-Verstöße bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen zu melden. So unterstützt sie Verbraucher dabei, europaweit ungehindert einkaufen zu können.
So weigern sich Anbieter immer wieder, Rechnungsadressen und Kreditkarten aus einem anderen EU-Land zu akzeptieren, blockieren Versionen ihres Onlineshops beim Zugang aus anderen EU-Ländern oder verweigern die Lieferung innerhalb ihres Liefergebiets. Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts tätig sind, dürfen den Zugang zu ihren Online-Shops und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen nicht auf Grund der Herkunft ihrer Kunden, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, einschränken. Ausnahmen von der Geoblocking-Verordnung (VO (EU) 2018/302) gelten zB bei Streaming-Diensten oder Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich.
Weiterführende Links
Vgl. hierzu auch MMR-Aktuell 2023, 01198; MMR-Aktuell 2022, 452819 und MMR-Aktuell 2023, 01141.