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BSI: Neue Richtlinien für Sicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Das BSI hat neue Versionen der Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme veröffentlicht.

Im Zuge der Digitalisierung werden Geschäftsvorfälle heutzutage in der Regel mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme wie zB elektronische Kassensysteme erfasst. Um nachträglichen Manipulationen an solchen Aufzeichnungen entgegenzuwirken, werden seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme obligatorisch mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung geschützt. Nach der erfolgreichen Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme wurde der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung erweitert. Ab 2024 werden gemäß Kassensicherungsverordnung zudem auch Taxis und Funkmietwagen unter den Anwendungsbereich der BSI-Vorgaben fallen.

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