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Dokalik/Zemann (Hrsg.), Österreichisches und internationales Urheberrecht, 8. Aufl.

Professor Dr. Thomas Hoeren ist Direktor der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Mitherausgeber der MMR.
Dietmar Dokalik/Adolf Zemann, Österreichisches und internationales Urheberrecht, Manz Große Ausgabe der Österreichischen Gesetze, Bd. 21 Urheberrecht, 8. Aufl., Wien (MANZ) 2022, ISBN 978-3-214-02659-2, 328 EUR

MMR-Aktuell 2023, 457620   Es lohnt sich immer wieder, über den Zaun zu blicken und Einblicke in andere Rechtsordnungen des deutschen Sprachraums zu wagen. Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht, dessen Neuordnung auch und gerade in Österreich besondere Aufmerksamkeit gefunden hat. Deshalb sei hier einmal die Neuauflage eines hervorragenden Kommentars vorgestellt, die nach vier Jahren wegen der verschiedenen europäischen Urheberrechtsrichtlinien sowie der Anpassungen im österreichischen Recht notwendig war.

Die Herausgeber sind zwei exzellente Juristen, der eine als Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und der andere als Rechtsanwalt in Wien tätig. Ich fand das Buch schon hinsichtlich der neuen Schranken spannend zu lesen. In § 42f URG wurde zB die neue Freiheit von Pastiches aufgenommen. Diese wird klar herausgearbeitet, wobei der besondere Aspekt der antithematischen Behandlung betontet wird. Diese sei im Lichte des Grundsatzes auszulegen, dass allgemein freie Werknutzungen nicht als Ausnahmen eng auszulegen sind. Bei der Darstellung der Eigentümlichkeit in § 1 URG fällt auf, dass man wenig zu europäischen Vorgaben insbesondere des Europäischen Gerichtshofs und dessen Werkbegriffs liest. Wenig bekannt ist die in Deutschland so wichtige Streitfrage wie der Schutz des Tonträgerherstellers bei Soundsampling zu bewerten ist. Auch vermisst man Stichworte wie Künstliche Intelligenz oder die Vervielfältigung durch die Generierung von Trainingsdaten. Neben dem eigentlichen Urheberrechtsgesetz findet sich auch eine exzellente Kommentierung etwa des Verwertungsgesellschaftengesetzes oder der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht (zB für Miet/Verleih). Selbst die EuGVVO findet auszugsweise eine Analyse.

Deutschen Lesern fällt sicherlich schwer, mit der völlig anderen Systematik eines Kommentarwerks umzugehen. Auch fallen die doch sehr gravierenden Unterschiede zwischen dem österreichischen und dem deutschen Urheberrechtsgesetz auf, typisch Piefke - geht man doch von einer weitgehenden Übereinstimmung der beiden Rechtsordnungen aus.

Insofern ist der vorliegende Kommentar mit seinen knapp 2.000 Seiten eine vorzügliche Lektüre auch für deutsche Informationsrechtler. Den Autoren gehört auf jeden Fall unser großer Respekt vor dieser gewaltigen Leistung.


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