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Erfahrungsbericht JA 8/2024

Von Dr. Madeleine Kockrow und Dr. Katharina Braun (Die Autorinnen danken den zahlreichen Prüflingen, die ihre unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen mit dem E-Examen geteilt und diesen Erfahrungsbericht damit bereichert haben.) | Jul 15, 2024

Erfahrungsbericht zum E-Examen

Viele Bundesländer haben die Möglichkeit, das Zweite Staatsexamen als sog. E-Examen zu schreiben, bereits eingeführt: Nach Sachsen- Anhalt, Sachsen und Thüringen folgten Rheinland-Pfalz und das Saarland im August sowie Berlin und Brandenburg im Dezember 2023. Im laufenden Jahr 2024 kamen noch NRW im Januar sowie Hamburg und Bremen im April dazu. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Einführung für Dezember 2024 geplant. Auf kurz oder lang müssen sich deshalb alle Referendarinnen und Referendare mit der Frage auseinandersetzen, ob sie das handschriftliche Examen schreiben oder den Mut für das unbekannte Digitalexamen fassen.

Für die handschriftliche Version mag bereits die Erfahrung mit und das Training aus dem Ersten Staatsexamen sprechen. Andererseits liegt dieses für viele Kandidatinnen und Kandidaten schon einige Jahre zurück, und in der Zwischenzeit dürften die Wenigsten auf Computer verzichtet haben. Außerdem bietet das E-Examen die Chance, das Klausuren-Üben enger mit der Praxis zu verbinden. Denn Schreiben und Recherchieren für die gesamte Stationsarbeit – sei es beim Urteilsentwurf, Anklageschrift, Vermerk bei der Behörde oder Gutachten für die Anwaltsstation – wäre ohne Beck, juris und Word kaum möglich. Auch schreibt man nicht mal so eben fünf Stunden mit der Hand durch. Hier ist Training erforderlich, um keinen »Tennisarm« oder schlimmeres zu riskieren. Umgekehrt freuen sich die Korrektorinnen und Korrektoren sicherlich auch auf die Zeitersparnis, die mit getippten und daher bis zum Ende leserlichen Klausuren einhergeht.

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Aber bisher sprechen die Zahlen für sich, denn die weit überwiegende Mehrheit der Referendarinnen und Referendare entscheiden sich für das E-Examen. Insbesondere denjenigen, die dennoch unentschlossen sind, mag es helfen, sich über die Bedingungen und den Ablauf des E-Examens zu informieren. Das soll Anlass dafür sein, Erfahrungen aus dem E-Examen am Beispiel des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zu teilen, denn nur das Unbekannte ängstigt, um es mit Antoine de Saint-Exupéry zu sagen.

I. Was ist »E« am E-Examen? 

Das E-Examen bringt zwar einige Neuerungen mit sich, vieles bleibt aber auch beim Alten. Die Sachverhalte werden weiterhin in Papierform ausgegeben. Auch die Gesetzestexte und Kommentare sind nach wie vor mitzubringen. Kleiner Tipp am Rande: Es lohnt, sich frühzeitig über die zugelassenen Hilfsmittel in den jeweiligen JPA-Bezirken zu informieren und gegebenenfalls bei einem Examenskommentarverleih auszuleihen. Klebezettel in den Kommentaren sind manchmal erlaubt und werden gerne genutzt.

Mit dem E-Examen änderte sich der Prüfungsort für Berlin-Brandenburg: Geladen war für das Center für Digitale Systeme (CeDis) der Freien Universität Berlin – ein Computerraum in der Fakultät der Anorganischen Chemie – bzw. ein weiterer Computerraum im nahegelegenen Campushotel. Für viele bedeutet der in Dahlem gelegene Prüfungsort einen langen Weg am Morgen. Einige Prüflinge mit weitem Anreiseweg haben sich für die Nächte vor den Klausuren ein Hotelzimmer reserviert. Mit den Örtlichkeiten konnte man sich am Tag der offenen Tür vertraut machen, der vom GJPA etwa zwei Monate vor dem Examenstermin organisiert wurde und von allen Prüflingen besucht werden sollte – auch wenn man nicht vorhat, lange zu bleiben.

Die Sitzordnung innerhalb der Prüfungsstandorte war anhand der Ladungsnummer nachvollziehbar und anhand der in Berlin-Brandenburg geschriebenen Wahlklausur geordnet. Folglich saßen die mit der Wahlklausur Zivilrecht in mehreren Reihen zusammen wie auch Strafrecht und Öffentliches Recht. Dadurch konnten die anwesenden Aufsichtspersonen am Prüfungstag der Wahlklausur die Sachverhalte ohne größeren Zeitverzug verteilen. Während der Prüfung waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes, Aufsichtspersonen und CeDis Technikerinnen und Techniker der FU anwesend. Bei technischen Problemen und sonstigen Fragen waren diese jederzeit ansprechbar.

Auch Konzeptpapier gab es in Berlin-Brandenburg weiterhin. Wer sich (noch) nicht ganz von der Klausurlösung auf dem Papier verabschieden möchte, kann also die Klausur zunächst mit Sachverhalt und Konzeptpapier bearbeiten und anschließend die Reinschrift am Computer fertigen. Dafür spricht die jahrelange Übung in der Erstellung handschriftlicher Lösungsskizzen und die gut lesbare, getippte Endversion. Dagegen dürfte für viele jedoch der Zeitfaktor sprechen. Viele Bearbeiterinnen und Bearbeiter verzichten deshalb ganz auf das Konzeptpapier und fertigen die Lösungsskizze gleich in der Prüfungssoftware an und ergänzen dann nach und nach die ausformulierte Lösung. Ein digitales Konzeptpapier gibt es allerdings in Berlin-Brandenburg nicht, also kein digitales Nebeneinander von Lösungsskizze und Reinschrift.

Neu ist vor allem die Prüfungssoftware. Für den Durchgang Dezember 2023 in Berlin-Brandenburg wurde im Vorfeld eine Demoversion zur Verfügung gestellt, sodass Kandidatinnen und Kandidaten sich mit der Benutzeroberfläche vertraut machen konnten. Die Software weist viele Gemeinsamkeiten mit gängigen Schreibprogrammen auf, ist aber auch die wesentlichen Schreibfunktionen und Shortcuts wie Strg+C, F und V reduziert. 

II. What to expect – Probleme, die auftreten können

Zumindest »unterm Strich« ist das E-Examen durchaus zu empfehlen. Allerdings gab es in manchen Fällen Probleme mit der Prüfungssoftware. Nicht um künftigen Prüfungskandidatinnen und -kandidaten »Angst einzujagen«, sondern damit sie im »Ernstfall« die Nerven behalten und für alle Eventualitäten gut vorbereitet sind, werden im Folgenden technische Problemfelder beschrieben. Dem Vernehmen nach traten diese Probleme zwar (glücklicherweise) eher im Einzelfall auf, aber haben für die Betroffenen dennoch Zeit und Nerven gekostet: 

1. Ausfallen von Rechtschreibkontrolle, bereits geschriebenem Text und der Formatierleiste 

Ein großer Vorteil an der Prüfungssoftware ist, dass – wie von Word gewohnt – eine wellenförmige, rote Linie einen möglichen Rechtschreibfehler anzeigt. Solche sind bei der Tippgeschwindigkeit im Examen kaum vermeidbar, waren aber so für die Prüflinge besser sichtbar und deshalb korrigierbar, ohne die gesamte Klausurlösung konzentriert Korrektur lesen zu müssen. Zeitweise und bei mehreren Kandidaten fiel diese Funktion aber ohne Angabe von Gründen aus. Zudem verschwand bei mindestens einem Prüfling während der Klausurbearbeitung ein großer Teil des bereits geschriebenen Texts. Die Techniker vor Ort lösten das Problem darüber, dass die Klausur abgegeben und mithilfe eines Laptops und USB-Sticks wiederhergestellt wurde.

Bei gravierenden technischen Problemen wie diesem gab es eine entsprechende Schreibzeitverlängerung. Nach Prüfungsende durften die anderen Kandidatinnen und Kandidaten aber bereits den Raum verlassen, obwohl einzelne Prüflinge noch Schreibzeit hatten. Die damit verbundene Unruhe hätte dadurch verringert werden können, dass die Aufsichtspersonen die Prüfung erst nach Ende der gewährten Schreibzeitverlängerung beenden.

Schwierigkeiten gab es auch mit einzelnen Funktionen in der Formatierleiste, mit der man beispielsweise zwischen linksbündig, mittig und rechtsbündig wechseln konnte. Diese Funktionen ermöglichen es, insbesondere in der Urteilsklausur und im sog. Praktischen Teil zahlreicher Klausurtypen die klassische Formatierung auch im E-Examen einzuhalten. Manche berichteten, dass ihre Formatierleiste nicht mit dem bereits geschriebenen Text »mitlief«, sondern zu Textbeginn »festhing«. Beim Formatieren im Praktischen Teil am Ende der Klausurbearbeitung mussten sie bis ganz nach oben scrollen, um beispielsweise eine Überschrift zu zentrieren. Teilweise wurde auch von einem Ausfall der Formatierungs-Funktionen berichtet, der dazu führte, dass es nicht möglich war, die Anklageschrift oder Schriftsätze im vorgesehenen Format zu gestalten. 

2. Zeitanzeige 

Während der Prüfung wurde die verbleibende Bearbeitungszeit über Beamer gut leserlich an mehreren Wänden des Prüfungsraums angezeigt, auch wenn sie am ersten Prüfungstag manchmal ausfielen. Unten links in der Prüfungssoftware findet sich ebenfalls eine Angabe über die verbleibende Arbeitszeit, die jedoch erst mit dem Starten des Prüfungsprogramms zu laufen begann. Wer also erst den Aktenauszug las und dann auf »Prüfung starten« klickte, dem wurde am Ende der Bearbeitungszeit noch mehr Zeit angezeigt, als tatsächlich vorhanden war. Eine mündliche Ansage – zB »Die verbleibende Arbeitszeit beträgt 10 Minuten.« – erfolgte nicht, und es zählt die Uhrzeit, die mit dem Beamer angezeigt wird. Also gilt: trotz der Aufregung zu Beginn der Klausur genau auf die Angaben der Aufsichtspersonen zur Zeitanzeige achten. 

3. Dokumentation und Kommunikation 

Die genannten technischen Probleme sind natürlich für die Betroffenen ärgerlich. Unter Umständen könnten sie sogar die Prüfer subjektiv und damit die Benotung beeinflussen, wenn beispielsweise Formatierungen im sog. Praktischen Teil aus technischen Gründen nicht erfolgen konnten. Deshalb ist es wichtig, auf eine Dokumentation der technischen Probleme zu bestehen, damit im Nachhinein – gegebenenfalls über eine Schreibzeitverlängerung hinaus – aktenkundig ist, wer betroffen war.

Im Vorfeld beim Tag der offenen Tür sowie dem Online-Termin, um verbleibende Fragen zu stellen, beantworteten die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes Fragen mündlich. Schriftliche Zusagen, beispielsweise zu konkreten zulässigen Hilfsmitten von Buchablagen bis zu Klebezetteln im Kommentar, erfolgten aber nicht. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die bestehenden Angaben auf der Website des Prüfungsamts genau zu lesen. Vielleicht werden die Fragen bereits dort beantwortet. Bei Unklarheiten hilft jedoch alles nichts: Es muss nachgefragt werden. Damit die Prüfungsämter die Menge an Fragen auch beantworten können, ist es hilfreich sich dafür zusammenzutun und gemeinsam anzufragen. Schließlich ist es ärgerlich, ein »unzulässiges« Hilfsmittel zu kaufen oder sich gar für die Prüfung darauf zu verlassen, und es dann nicht verwenden zu können. 

III. Tipps zur Vorbereitung 

Grundsätzlich gilt: Je früher man sich für das E-Examen entscheidet, desto gezielter kann man sich darauf vorbereiten. Wer die Prüfungssoftware, Tastatur und Räumlichkeiten kennt, hat am Klausurtag eine Sorge weniger.

1. Probeklausuren schreiben in der Demoversion und mit der Prüfungstechnik

Klausuren üben – das ist der wichtigste Teil der Examensvorbereitung. Wer sich schon frühzeitig für das E-Examen entscheidet, kann die Probeklausuren auch gleich in der Prüfungssoftware schreiben. Noch besser wäre natürlich eine Probeklausur zB im Rahmen des Probeexamens unter Examensbedingungen in der Prüfungssoftware schreiben zu können. Damit könnten sich künftige Kandidatinnen und Kandidaten im Vorfeld besser mit der Größe der Arbeitsfläche, dem Schreibprogramm und der Zeitanzeige vertraut machen.

Übrigens bekommt man beim Klausuren-Üben in Word nach einer gewissen Anzahl an geschriebenen Klausuren ein Gefühl dafür, wie viele Seiten eine bestimmte Klausurart durchschnittlich umfasst und kann darin ablesen, wie man in der Zeit liegt. Eine solche Seitenzahlangabe fehlt allerdings in der Prüfungssoftware – unten links steht die Zeichenanzahl. Deshalb sollte man sich beim Üben nicht anhand der Seitenanzahl, sondern besser der Zeichenzahl orientieren.

Die technische Ausstattung während der Prüfung umfasste in Berlin- Brandenburg handelsübliche Monitore in – nach unserer Schätzung – etwa einer Armlänge zueinander aufgebaut. Davor eine ebenfalls handelsübliche, kabelgebundene Maus und eine Tastatur der Marke CHERRY Model KC 1000 QWERTY, das wurde bereits zuvor vom GJPA mitgeteilt. Da es sich auf jeder Tastatur etwas und im Verhältnis zwischen Notebook und PC insbesondere anders tippt, empfiehlt es sich für die Gewöhnung, Schnelligkeit und das Erlernen eines Zehn-Finger-Schreibsystems, rechtzeitig auf das »Prüfungsmodell« umzusteigen.

2. Pufferzeiten einplanen und alles dabei haben am Prüfungstag

Die Ladung des GJPA Berlin-Brandenburg für die Prüfungstage erfolgte zu 8:30 Uhr und los ging es – bis auf die längere Einweisung am ersten Tag – auch innerhalb von 10 Minuten nach Ladungszeitpunkt. Die Ausweiskontrolle und der Einlass in den Prüfungsraum waren ab etwa 8:00 Uhr möglich, ab 7:30 Uhr begann sich der Flur davor merklich zu füllen.

Auch wenn es sich hierbei eigentlich um keinen Tipp fürs E-Examen handelt: Tut Euch selbst den Gefallen und plant viel Zeit an den Prüfungstagen ein oder reserviert sogar ein Hotelzimmer, wenn Ihr andernfalls mitten in der Nacht aufstehen müsstet. Nichts kann einen Prüfungstag schneller kippen, als wenn man noch in der Panik, nicht mehr eingelassen zu werden, und »abgehetzt« mit dem Schreiben beginnt. Als mögliche Auslöser für zeitlichen Stress sind hier exemplarisch der nicht-klingelnde Wecker, Schienenersatzverkehr und Stau wahlweise mit und ohne »Klimakleber« zu nennen.

Gleiches gilt sinngemäß für den »Examenskoffer«. Auch wenn man bestimmte Materialien an manchen Prüfungstagen nie braucht und der Koffer schon schwer genug ist, sollte man sie für den Fall der Fälle mitnehmen. Ein Beispiel dafür aus der Kampagne Dezember 2023 in Bayern ist, dass ein Aktenauszug und Bearbeitervermerk im Öffentlichen Recht auf die Abgabenordnung verwies. Die AO brauchen die bayerischen Referendare eigentlich nur in der Steuerrechtsklausur. Dem Vernehmen nach sind hier ein paar Prüflinge (verständlicherweise) in Tränen ausgebrochen, da sie das benötigte Gesetz nicht dabeihatten.

3. Ruhe bewahren bei technischen Problemen während der Prüfung

Leichter gesagt als getan. Die oben beschriebenen technischen Probleme können nach der Wahrscheinlichkeit erst einmal jeden Prüfling gleichermaßen treffen. Der Unterschied liegt darin, wie man mit diesen Problemen umgeht: Stellt man fest, dass irgendetwas nicht mehr funktioniert, dann sollte man (1.) kurz durchatmen – (2.) die Uhrzeit aufschreiben, ab wann das Problem auftrat – (3.) bestenfalls auch den letzten inhaltlichen Gedanken auf einem Schmierzettel festhalten, damit man später weiß, wo man war – (4.) melden nicht vergessen und Blickkontakt mit der Aufsicht suchen – (5.) Problem kurz beschreiben und auf dessen Lösung warten – (6.) gegebenenfalls die gewährte Schreibzeitverlängerung aufschreiben – und zu guter Letzt (7.) nach Prüfungsende auf eine Dokumentation des Vorfalls bei dem anwesenden Mitarbeiter des Prüfungsamtes bestehen.

IV. Do’s und Don’ts

Klar ist: Examen schreiben ist kein Vergnügen und jeder geht mit dieser Stresssituation anders um. Manche reden sich vor dem Prüfungsbeginn in Grüppchen zusammenstehend mit anderen Prüflingen die Aufregung von der Seele. Andere ziehen sich zurück, um Fokus und Konzentration zu bekommen. Ebenso tauschen sich manche Prüflinge nach den Klausuren gerne über ihre Lösungen aus, andere wollen davon lieber nichts hören. Beides ist gleichermaßen zu akzeptieren. Aus Rücksicht gegenüber den Mitprüflingen wäre es aber empfehlenswert, entsprechende Gespräche eher leise oder draußen zu führen.

Im E-Examen wie auch im handschriftlichen Examen sind Müsli-Riegel-Verpackungs-Knistern, Rascheln mit den Gesetzesseiten und Co. für die Mitprüflinge womöglich eine Ablenkung. Auch gesundheitlich gilt: Achtet aufeinander und schützt Eure Mitprüflinge bei Erkältungssymptomen durch die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen. In jedem Fall sollte man (der eigenen Aufregung zum Trotz) versuchen, wenn schon nicht aktiv etwas Rücksicht auf sein Umfeld zu nehmen, dann zumindest passiv andere Prüflinge nicht zu stören.

Im E-Examen gilt es insbesondere, nicht nur den eigenen Computerarbeitsplatz, sondern auch die übrigen vor umkippenden Getränken zu schützen, um Unterbrechungen und technische Störungen zu vermeiden. Getränke sind deshalb besser neben oder unter dem Tisch aufgehoben.

In Berlin-Brandenburg gilt das »Rücksichtnahmegebot« zudem ganz besonders für die Platzverteilung. Es gibt keine Einzeltische, sondern durchgehende Tischreihen mit mehreren Bildschirmen nebeneinander. Leider genügt der Platz nicht, um sämtliche zugelassene Hilfsmittel vor sich auszubreiten – eigentlich nur für ein Gesetz, den Aufgabentext sowie gegebenenfalls einen Kommentar. Hier können einfache Hilfsmittel einen Unterschied machen: Im Dezember 2023 in Berlin-Brandenburg waren Buchstützen und Dokumentenablagen erlaubt, mit denen man sich eine »zweite Ebene« schaffen konnte. Ansonsten sollte man versuchen, den sehr begrenzten Platz in einem Prüfungsblock mit fünf bis sieben Prüflingen fair aufzuteilen. Zwischen den Mittelplätzen ist das auf der imaginären Mittellinie. Hingegen mag es zwischen Rand- und Mittelplätzen nur fair sein, wenn die Randplätze etwas weniger Ablageplatz in Richtung der Mittelplätze beanspruchen. Dazu gehört auch, nicht einfach während der Prüfung immer näher an einen Mitprüfling »heranzurutschen« oder – falls dies doch mal unabsichtlich passiert – zuzulassen, dass der andere die eigenen Sachen wieder leicht von sich wegschiebt.

Viel Durchhaltevermögen bei der Vorbereitung, Erfolg und Glück bei den E-Klausuren! 

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