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Erfahrungsbericht JA 3/2020

Von Prof. Dr. Guy Beaucamp, Hamburg | Feb 19, 2020

Ein Gastsemester an einer US Law School

Von August bis Dezember 2019 durfte ich das Herbstsemester – unterstützt von einem Reisestipendium der Fulbright-Kommission – als Forschungssemester an der Law School der Washington und Lee University in Lexington, Virginia, verbringen. Die 1749 gegründete Hochschule ist eine private Einrichtung und eher klein, es gibt insgesamt rund 2.200 Studierende, 400 davon an der Law School (wlu.edu/the-w-l-story/at-a-glance).

I. Außenansicht

Der Campus stellt sich so dar, wie man sich US-amerikanische Universitäten in Deutschland vorstellt. Sehr viel Grün, von dem sich die dunkelroten Gebäude – oft mit weißen Säulen versehen – hübsch absetzen, sehr geräumig und mit exzellenten Sportmöglichkeiten. Es gibt ein universitätseigenes Schwimmbad, ein universitätseigenes Fitnessstudio, Sporthallen, zehn Tennisplätze, ein Hockey-, ein Fußball- und ein Baseballfeld. Im Zentrum des Geländes ist ein kleines Footballstadium mit Tribünen. Die Spiele der Universitätsmannschaften gegen Teams anderer Hochschulen, etwa im Volleyball oder Football, sind wichtige Ereignisse mit viel Fanbeteiligung. 75 % der Studierenden wohnen auf dem Universitätsgelände, was der Hochschule zusätzliche Einnahmen verschafft. Für das soziale und kulturelle Leben auf dem Campus ist durch das Universitätsorchester, den Universitätschor und mehr als 100 studentische Clubs und Organisationen gesorgt.

Die Vorlesungsräume, Bibliotheken und (Computer-)Arbeitsplätze sind für deutsche Verhältnisse luxuriös und großzügig ausgestattet. Die Hochschule konnte sogar mir als Gastwissenschaftler ein Einzelbüro zur Verfügung stellen. Der Reichtum der Hochschule zeigt sich auf an der Betreuungsrelation von 8 Studierenden pro Professor (wlu.edu/the-w-l-story/at-a-glance), an deutschen Universitäten liegt diese Relation bei über 60 zu 1. Praktisch bedeutet dies für die Washington and Lee Law School, dass in der Regel in kleinen Gruppen von rund 20 Studierenden gearbeitet wird. Bei 120 – 130 Studierenden in jedem der drei Studienjahre werden selbst »große« Vorlesungen geteilt, sodass etwa in einer Verfassungsrechtsvorlesung maximal 60 – 65 Studierende sitzen. Es gibt auch Seminare mit nur fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Bibliotheken sind im Semester rund um die Uhr geöffnet, auch am Wochenende. In der Rechtsbibliothek kann man neben den Fachzeitschriften verschiedene überregionale und regionale Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine lesen. Außerdem lag immer ein Puzzle aus, mit dem sich die Studierenden in ihren Lernpausen beschäftigen konnten.

II. Der Weg zur Law School und das Studienprogamm

Ein Jurastudium kann in den USA nur anfangen, wer bereits ein vierjähriges College-Studium abgeschlossen hat. Was man vorher studiert hat ist nicht wichtig, ob Englische Literatur, Chemie oder Wirtschaft. Viele Studierende an den Law Schools kommen nicht direkt aus ihrem Erststudium, sondern haben danach einige Zeit gearbeitet. Das heißt, die Studierenden sind im Durchschnitt nicht um die zwanzig, sondern eher um die dreißig Jahre alt.

Wenn man von einer angesehenen Law School angenommen werden will, muss man sehr gute Ergebnisse aus dem Erststudium mitbringen. Die Resultate des Erststudiums werden durch den Grade Point Average (GPA) gemessen. Ein GPA von 4,0 bedeutet, dass man in allen belegten Kursen ein A erhalten hat, ein GPA von 3,0 heißt, dass man durchschnittlich mit einem B abgeschlossen hat. Um eine Chance auf einen Studienplatz an einer der zehn besten law schools der USA zu bekommen, durfte man 2017 keinen schlechteren GPA als 3,7 vorweisen (usnews.com/education/best-graduate-school/toplaw-schools), der Wert für die Washington and Lee Law School, die immerhin zu den 30 besten des Landes gerechnet wird, lag bei 3,64.

Zusätzlich muss man eine möglichst hohe Punktzahl im Law School Admission Test (LSAT) erzielen. Der Test nimmt für sich in Anspruch, die Erfolgsaussichten künftiger Jurastudentinnen und -studenten vorherzusagen. Die rund 120 Aufgaben fragen aber kein rechtliches Wissen ab, sondern prüfen Leseverstehen, logisches Verständnis, Argumentationsvermögen und schriftlichen Ausdruck. Man kann sich durch Bücher und Kurse auf den Test vorbereiten, der ca. 400 USD kostet und sechsmal im Jahr angeboten wird. Es ist zwar möglich, den Test mehrmals abzulegen, aber die Ergebnisse werden dann addiert und durch die Zahl der Versuche geteilt. Die maximale Punktzahl im LSAT ist 180, die durchschnittlich erzielte Punktzahl liegt bei ungefähr 150. Nur 2 – 3 % der Getesteten erreichen eine Punktzahl von 170 oder höher. Die Durchschnittspunktzahl, mit der Bewerberinnen und Bewerber an der Washington and Lee Law School angenommen wurden, lag 2019 bei 163 (Einzelheiten zum LSAT findet man unter lsac.org, der offiziellen Seite der Testorganisation oder auf en.wikipedia.org, Stichwort LSAT).

Einmal aufgenommen, erwarten die Studierenden im ersten Studienjahr zahlreiche Pflichtkurse, wie Civil Procedure (Zivilprozessrecht), Contracts (Vertragsrecht), Torts (Deliktsrecht), Property (Eigentumsrecht), Legal Research, Legal Writing, Constitutional Law, Transnational Law and Criminal Law (Strafrecht). Im zweiten und dritten Studienjahr können die Studierenden – bis auf wenige Pflichtkurse wie etwa Beweisrecht und anwaltliches Berufsrecht und anwaltliche Berufsethik – in großem Umfang selbst entscheiden, welche Kurse sie belegen möchten. Das Angebot ist riesig und reicht von »Recht der Kunst« über Familien- oder Erbrecht, IT-Sicherheitsrecht, Öl- und Gasrecht bis zum Steuerrecht.

Ein Studienabschluss an der Law School berechtigt noch nicht zur Aufnahme einer Anwaltstätigkeit. Zunächst muss noch das zweitägige Anwaltsexamen (bar exam) des jeweiligen Bundesstaates oder ein staatenübergreifendes Äquivalent abgelegt werden. Die letztgenannte Prüfung (Uniform Bar Examination) wird in vielen, aber nicht allen Bundesstaaten der USA akzeptiert (Einzelheiten insoweit unter ncbx.org/ube). Hierfür bereitet man sich nach dem Studium ein halbes bis ein ganzes Jahr vor, wenn man Glück hat findet man vorher bereits eine Anstellung bei einer Kanzlei.

III. Kosten

Die Kosten des Rechtstudiums variieren je nach Institution von 30.000 bis 65.000 USD pro Studienjahr. Die Washington and Lee Law School lag mit 50.000 USD im oberen Mittelfeld. Wenn man Bürgerin bzw. Bürger des Bundesstaates ist, in dem man Recht studieren will und eine staatliche Hochschule auswählt, sind die Studiengebühren deutlich niedriger (ca. 20.000 bis 35.000 USD pro Studienjahr). Die genannten Beträge sind die reinen Studiengebühren. Hinzu kommen Wohnen und Lebensunterhalt, Versicherungen, Zinsen auf die Studiendarlehen sowie die Kosten für Lehrbücher (case books). Die letztgenannten sind in den USA ungewöhnlich dick, häufig über 1.000 Seiten, und ungewöhnlich teuer, 200 bis 250 USD pro Buch. Weil man als Studierender ca. sechs bis sieben verschiedene Fächer pro Semester belegt, also sieben Basistexte braucht, muss man zwingend ein Budget für Literatur bereithalten. Je nach Wohnungsmarkt, Lexington zählt zu den günstigen Orten und wirbt auch damit, muss man insgesamt mit ca. 50.000 – 85.000 USD pro Studienjahr rechnen. Zwar bekommen viele Studierende Stipendien und müssen nicht die vollen Studiengebühren tragen. Das Studienprogramm ist allerdings so vollgepackt und die Studienzeit mit drei Jahren so kurz, dass eine Teilzeiterwerbstätigkeit neben dem Studium nur sehr begrenzt möglich ist. Deshalb stehen fast alle am Ende ihres Studiums vor einem Berg Schulden, hinzu kommen häufig noch Schulden wegen des Erststudiums.

IV. Innenansichten

Während meines Forschungssemesters habe ich pro Woche regelmäßig zwei Veranstaltungen besucht, zum einen Constitutional Law (vierstündig) zum anderen Comparative Constitutional Law, ein Seminar (zweistündig).

Eine reine Vorlesung – wie in Deutschland – gibt es nicht, die Dozenten verwickeln die Studierenden in einen Dialog (socratic method), indem sie Fragen stellen, provozierende Meinungen vertreten, Fälle besprechen und hartnäckig Stellungnahmen einholen. Der Stoff soll gemeinsam erarbeitet werden. Beiträge der Studierenden werden fast immer positiv gewürdigt (that was great/ you are all so smart and awesome/ wonderful insight). Die Studierenden werden durchweg mit Vornamen angesprochen.

Bedingt durch die Common-Law-Tradition nimmt die Diskussion von Fällen einen breiten Raum ein. Der faktische Hintergrund der Fälle wird ebenso besprochen wie die Motivation der beteiligten Parteien, sogar Hintergrundgeschichten zu einzelnen Richtern und Richterinnen des Supreme Court werden erzählt. Nahezu alle Professorinnen und Professoren waren früher im Anwaltsberuf tätig, manchmal nehmen sie die Anwaltsperspektive ein und simulieren Ansprachen an das Gericht, um eine juristische Position klar und anschaulich herauszustellen.

Wenn theoretische Überlegungen angestellt werden, wird dies besonders begründet und gerechtfertigt – ein wenig gibt es also auch ein Diktat der Anschaulichkeit. Es ist jeder US-amerikanischen Dozentin und jedem Dozenten wichtig, die Zuhörer zu erreichen, mitzunehmen und für sich zu gewinnen. Die bloße Zurschaustellung der eigenen intellektuellen Brillanz – etwa durch Ablesen eines ausformulierten Vortrags – ist ein No-Go. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen mit Studierenden, sondern genauso für Vorträge vor Kolleginnen und Kollegen, was ich bei der hochschuleigenen Vortragsreihe in der Mittagspause (!) lernen konnte. Eine Übersetzung für den deutschen Ausdruck »Rechtswissenschaft« gibt es in den USA nicht.

Die Professorinnen und Professoren an der Washington and Lee Law School betreuen ihre Studierenden intensiv. Sie laden sie ein vorbeizukommen – die Bürotüren sind in aller Regel offen – geben persönliche Telefonnummern heraus oder schlagen Skype-Termine vor. Ausführliche und wiederholte Beratungsgespräche zu Referaten und Hausarbeiten sind normal, vielfach wurden auch mehrere (!) Entwürfe für Referate gelesen und kommentiert.

Auf der anderen Seite wird viel von den Studierenden erwartet. Die Dozenten geben zur Vorbereitung jeder einzelnen Sitzung viel zu lesen auf (ca. 30 – 50 Seiten). Die Leseangaben sind seitengenau und beziehen sich in aller Regel auf die bereits erwähnten Case-Books, in denen Falltexte, Aufsatzausschnitte und Kommentare hierzu untergebracht sind. Deshalb kommt man an der Anschaffung dieser kostspieligen Werke nicht vorbei. Die Studierenden müssen in den Veranstaltungen zu den Fällen und den Rechtsfragen des Tages etwas sagen können, also vorbereitet sein. Es kommt durchaus vor, dass man spontan aufgerufen wird (cold call), und die Fakten eines Falles oder dessen wesentlichen rechtlichen Ergebnisse schildern muss.

Es gibt wohl Studierende, die ihr Studium unterbrechen oder abbrechen, jedoch kaum solche, die in Klausuren oder Hausarbeiten durchfallen. Fast alle, die im ersten Jahr antreten, sind auch im dritten Jahr fertig, Studienverlängerungen sind nicht vorgesehen. An allen Law Schools – und das war für mich wirklich neu – haben sich die Professoren auf verbindliche Durchschnittsnoten geeinigt, die sie erreichen müssen, an der Washington and Lee Law School war dies ein B. Das heißt, man kann als Professorin nur sehr selten die Note F (failed) vergeben, weil man seinen Durchschnitt dann ganz schlimm nach unten zieht. Die beruflichen Chancen hängen letztlich weniger von den im Studium erzielten Noten ab, als vielmehr vom Ruf der Einrichtung, an der man studiert hat. Absolventen der Universitäten Yale, Stanford, Harvard, Chicago und Columbia (New York) – um nur die als Top 5 gelisteten Institutionen zu nennen – haben keine Probleme, lukrative Jobs zu finden. Das jährliche Ranking aller law schools finden Sie unter https://www.usnews.com/best-graduate-schools/top-law-schools/law-rankings.

Die Studierenden, die ich kennenlernen und beobachten durfte, waren durchweg engagiert und konzentriert bei der Sache. Das Phänomen, dass man Jura studiert, weil einem nichts Besseres eingefallen ist, dürfte angesichts der hohen Kosten und der Notwendigkeit des abgeschlossenen Erststudiums fast nie auftreten. Wegen der kleinen Gruppen und der beständig das Gespräch suchenden Dozentinnen und Dozenten wird zudem schnell deutlich, ob man sich vorbereitet hat oder nicht. Das Risiko, ahnungslos dazustehen, möchte niemand gern eingehen. Vereinzelt wurde allerdings auch der hohe Konkurrenzdruck unter den Studierenden beklagt.

V. Fazit

Virginia ist ein wunderbarer Bundesstaat, Lexington eine sympathische Kleinstadt, die amerikanischen Kolleginnen und Kollegen waren immer hilfs- und gesprächsbereit, die gesamte Atmosphäre in der Hochschule war entspannt und freundlich, sodass ich Gastaufenthalte in Virginia nur empfehlen kann. Ein Wermutstropfen: Man spricht und liest in den USA sehr viel über den derzeit amtierenden Präsidenten und viele Gesprächspartner fürchteten tatsächlich seine Wiederwahl.

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