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Erfahrungsbericht JA 12/2015

Von Mirjam Lahusen und Philipp Ritter, Referendare im Bezirk des OLG Braunschweig, Göttingen | Feb 17, 2016

Auch der Krieg hat Regeln – Referendartagung »Die Verbreitung des Humanitären Völkerrechts« (9.–10.10.2015 in Bad Pyrmont)

Anlässlich der Tagung kamen 30 Rechtsreferendare des Landes Niedersachsen und Konventionsbeauftragte des Deutschen Roten Kreuzes in der DRK-Landesschule in Bad Pyrmont zusammen. In einer Kooperationsveranstaltung des Deutschen Roten Kreuzes, des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum und des Niedersächsischen Justizministeriums informierten sich die Referendare über den Inhalt, die Entwicklung und die Verbreitung des Humanitären Völkerrechts sowie dessen Bedeutung.

In der Begrüßung erläuterte Otto-Werner Beushausen das Tätigkeitsfeld der Konventionsbeauftragten des DRK, deren vornehmste Aufgabe es sei, die Allgemeinheit über den Inhalt und den Geltungsbereich der nunmehr vier Genfer Konventionen zu unterrichten, er selbst hat dieses Ehrenamt für den DRK-Landesverband Niedersachsen inne.

Im Anschluss daran führte Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze, IFHV/Bochum, in die Materie des Humanitären Völkerrechts ein. Darunter sei das Recht des Krieges sowohl in Bezug auf den Schutz der Kampfteilnehmer, den sog Kombattanten, als auch den Schutz der Zivilbevölkerung zu verstehen, die Beschränkung von Kriegsmethoden und Kriegswaffen falle ebenfalls darunter. In seinem Vortrag zeigte er Herkunft und Bedeutung ethischer Erwägungen in Kriegszeiten auf und verdeutlichte den Zusammenhang zwischen fortschreitender Waffentechnik einerseits und dem zunehmenden Interesse an dem Schutz der Beteiligten und Opfer andererseits. So ist es verboten, dem Kriegsgegner und dessen Zivilbevölkerung überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zuzufügen. Ganze Waffengattungen (so etwa die »ABC-Waffen«) dürften aus diesem Grund in kriegerischen Auseinandersetzungen nicht eingesetzt werden, da es an einer beherrschbaren Zerstörungswirkung fehle. Die Bindung an diese Regeln erfolge durch die internationale Staatengemeinschaft aufgrund einer Gegenseitigkeitserwartung, der sog. Reziprozität.

Den Abschluss des ersten Seminartages bildete ein Referat von Robin Ramsahye, IFHV/Bochum, das die Entstehung von und aktuelle Entwicklungen im Völkerstrafrecht zum Gegenstand hatte. Dabei spannte Ramsahye den Bogen von dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess bis zum Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag.

Felix Boor, Hamburg, informierte zu Beginn des zweiten Seminartages über den Zusammenhang zwischen Humanitärem Völkerrecht und Waffenverboten. Dabei vertiefte er den bereits von Prof. Dr. Heintze angerissenen Grundsatz, unnötiges Leid in kriegerischen Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden und gab einen Ausblick auf neue Kriegstechnologien, wie den Einsatz von Drohnen und den Cyberkrieg.

Im Anschluss daran beleuchtete Tobias Ackermann, IFHV/Bochum, die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen aus Verletzungen des Humanitären Völkerrechts und benannte mögliche Anspruchsgrundlagen und zuständige Gerichte.

Abgerundet wurden die Vorträge durch ein Referat von Dr. Stefanie Haumer, DRK/Berlin, über die Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Die Juristin aus dem DRK-Generalsekretariat stellte dabei auch die Arbeit des DRK in gegenwärtigen Krisengebieten vor und beleuchtete Entstehungsgeschichte und Bedeutung der offiziellen Symbole des Verbands.

In seinem Schlusswort unterstrich Otto-Werner Beushausen nochmals den andauernden Auftrag, den Inhalt der Konventionen zu verbreiten. Nur die Kenntnis des Inhalts der Genfer Konventionen könne dabei helfen, Kriegsverbrechen und unnötiges Leid für Soldaten und die Zivilbevölkerung in weiten Teilen der Welt zukünftig zu verhindern.

Die gelungene und für Referendare kostenfreie Tagung bot einen fundierten Überblick über das Humanitäre Völkerrecht und dessen ungemein aktuelle Bedeutung. Die Teilnahme an der jährlich angebotenen Veranstaltung sei jenen Referendaren wärmstens ans Herz gelegt, die sich für jüngere Geschichte und Weltpolitik interessieren. Kenntnisse des Völkerrechts sind weniger notwendig, als vielmehr die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Informationen zu weiteren Tagungen werden gegebenenfalls rechtzeitig auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Niedersachsen bekannt gegeben.

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