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  • JA Editorial 2/2021

    Prof. Dr. Timo Hebeler, Universität Trier

    Das Recht in der digitalisierten Lebenswelt – auch ein Thema für das Jurastudium


    Den allermeisten, die heute das Jurastudium oder den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, dürfte mittlerweile die Vorstellung schwerfallen, dass es noch gar nicht allzu lange her ist, dass das Alltagsleben auch ohne eine beinahe allgegenwärtige Begleitung mit digitalen Dienstleitungen und Gegenständen funktionieren konnte und »normal« war. So fanden erst in der zweiten Hälfte der 1990 er Jahre – dem Zeitraum, in dem der Autor dieses Editorials studierte – das Handy (ein Smartphone gab es noch nicht) und das Internet nach und nach größere Verbreitung in der Gesellschaft; beim PC war dies einige Jahre vorher der Fall. Wenn man im Jurastudium eine Haus-/Seminararbeit schreiben musste, so recherchierte man damals zwar auch bereits in elektronischen Bibliothekskatalogen, ältere Buchbestände waren dort aber zumeist noch nicht vollständig erfasst und man musste insoweit auf den Zettelkatalog (vermutlich wissen viele heutzutage gar nicht mehr, was dies ist) ausweichen. Elektronische juristische Datenbanken befanden sich im Aufbau und hatten bei weitem noch nicht die Recherchebedeutung wie heute. Kurzgesagt war der Studienbetrieb noch »papierlastig« und damit analog geprägt. Ähnlich war dies im sonstigen Lebensalltag: Einkäufe tätigte man regelmäßig noch vor Ort in einem Geschäft, Onlinegeschäfte waren noch die Ausnahme. Soziale Netzwerke waren erst im Aufbau begriffen. Völlig anders ist die Situation heute: Die Digitalisierung ist beinahe allgegenwärtig, das heißt, sie durchdringt zahlreiche Lebensbereiche. Dies muss hier nicht im Einzelnen durchdekliniert werden.
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