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  • JA Editorial 11/2020

    Prof. Dr. Guy Beaucamp, HAW Hamburg

    60 Jahre BBauG/BauGB

    Ein bundeseinheitliches Bauplanungsrecht gibt es erst seit dem Erlass des Bundesbaugesetzes 1960, welches 1987 den neuen Namen  Baugesetzbuch erhielt. Vorher hatten Aufbaugesetze der Bundesländer die immensen Weltkriegsschäden – ein Viertel des deutschen Wohnungsbestandes der Vorkriegszeit war zerstört – im Wesentlichen bereits beseitigt. Das Bundesbaugesetz wurde fast 10 Jahre lang geplant (BT-Drs. 3/336, 57), was unter anderem am Streit um die Reichweite der Bundeskompetenz für das Bodenrecht aus Art. 74 I Nr. 18 GG lag. Diesen Konflikt hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Baurechtsgutachten 1954 befriedet (BVerfGE 3, 407 [423 ff.]).
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