Dr. Jan Kruse, Leiter des Zentrums für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
Internationalität prägt – zur wachsenden, aber nicht selbstverständlichen Vernetzung einer juristischen Fakultät mit ausländischen Partneruniversitäten – am Beispiel der Kölner Fakultät
Schon 1990 baute die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln einen binationalen Doppelabschluss-Studiengang gemeinsam mit der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne auf. Professor Ulrich Hübner (Köln) hatte selber in Paris studiert und mit seinem französischen Kollegen Professor Michel Fromont die Idee eines vierjährigen gemeinsamen Studiums entwickelt. Damals wurde von deutscher Seite ein Magister Legum, von französischer Seite die Maîtrise en droit verliehen. Kongenial führten seine Nachfolgerin Professor Barbara Dauner-Lieb (Köln) und Professor David Capitant (Paris) nach neunzehn Jahren den Studiengang über alle Hürden der Akkreditierung und gestalteten einen modularisierten deutsch-französischen Studiengang, der sowohl die Lehrinhalte der Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaften Erste Prüfung als auch das dritte und vierte Jahr des französischen Studiums umfasst und zum Bachelor of Laws der Universität zu Köln und zur Maîtrise der Sorbonne führt. Heute ist dieser Studiengang über 30 Jahre alt und Professor Markus Ogorek seit dem Jahr 2023 neuer Programmbeauftragter in Köln.
Professor Heinz-Peter Mansel (Köln) und Professorin Yesim Atamer (Bilgi Universität Istanbul) fassten den Plan, den ersten einjährigen deutsch-türkischen Masterstudiengang Wirtschaftsrecht zu gestalten. Er begann im Jahr 2011.
Schon ein Jahr danach riefen Professor Mansel (Köln) und Dr. Aysegül Altinbas (Istanbul) den ersten gemeinsamen deutsch-türkischen rechtswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang der Universität zu Köln und der damals neu gegründeten privaten Altinbas Universität Istanbul ins Leben, der vonseiten Kölns nur unter der Bedingung des Verzichts von türkischen Studiengebühren für die Kölner Studierenden vereinbart wurde. 2023 konnte das zehnjährige Bestehen gefeiert werden.
Die Universität zu Köln und die Universität Florenz gründeten 2015 den ersten und bisher einzigen deutsch-italienischen Jura-Studiengang. Gründungsbeauftragte waren die Professoren Remo Caponi und Paolo Cappellini (Florenz) sowie Professor Mansel, spätere Programmbeauftragte in Florenz war dann Professorin Alessandra Albanese. Da der italienische Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca-Abschluss ein fünfjähriges Studium verlangt, wird von Kölner Seite ein vierjähriger Bachelor-Abschluss mit einem einjährigen Master in diesen deutsch-italienischen Studiengang eingebracht. Der Einsatz für diese binationalen Programme speist sich aus der Überzeugung, dass durch die zunehmende Vernetzung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf internationaler Ebene, wodurch auch die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Nationen miteinander umfasst werden, es immer notwendiger wird, die Studierenden mit Blick auf diese Entwicklung auszubilden. Die Studierenden der binationalen Programme lernen in ihrem Studium neben zwei Rechts- und Hochschulsystemen auch zwei juristische Verständnis- und Anwendungstechniken kennen. Sie erwerben nicht nur ein juristisches Grundverständnis, sondern lernen durch die Aufenthalte im Ausland auch die verschiedenen kulturellen, ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts kennen. Absolventinnen und Absolventen dieser binationalen Studiengänge erwerben im Vergleich zu national ausgebildeten Juristinnen und Juristen einen unverzichtbaren Wissens- und Kompetenzvorsprung« (Mansel).
Die binationalen Bachelorstudiengänge führen grundsätzlich auch zu den regulären universitären juristischen Abschlussqualifikationen im jeweiligen Staat und eröffnen gleichzeitig den verkürzten Weg zur deutschen Ersten juristischen Prüfung. Mit dem Abschluss kann auch der universitäre Schwerpunkt nach dem Juristenausbildungsgesetz NRW angerechnet werden.
Dass solche binationalen Programme keine Selbstläufer sind, zeigt sich am sechsten, von Professor Thomas Weigend gegründeten Studiengang Köln/University College London, welcher nach über 15 Jahren im Jahr 2023 trotz sehr großer Attraktivität bei den Studierenden als Folge des Brexits bedauerlicherweise beendet wurde.
Das internationale Engagement der Fakultät in der Lehre bezieht sich nicht nur auf die sehr renommierten binationalen Bachelor- und Masterstudiengänge, sondern darüber hinaus auf über 60 Austauschprogramme allein innerhalb Europas und weitere Kooperationen in den USA, Indien, China und Georgien für die Studierenden der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Rahmen des Kölner Masterstudiengangs zum deutschen Recht für im Ausland graduierte Studierende bestehen von den Professoren Angelika Nußberger, Bernhard Kempen, Claus Kreß und Christian von Coelln begründete Kooperationen zur CUPLin Beijing und zur Staatsuniversität in Tiflis. Das Zentrum für Internationale Beziehungen der Fakultät pflegt das Netzwerk und die binationalen Studiengänge der Fakultät, begleitet die Studierenden bei der Planung und Durchführung ihrer Auslandsstudien und ist Ansprechpartner der internationalen Studierenden bezüglich ihres Studiums an der Kölner Fakultät.
Welche Früchte all diese internationalen Programme eines Tages tragen werden, zeichnet sich schon heute ab. Die vielfältigen Kursangebote nicht nur zum deutschen, sondern auch zum ausländischen Recht sowie die diversen Lehr- und Lernformate der Kölner binationalen Programme regen die Teilnehmenden zum Diskurs an. Das Leben und Studieren an den Partneruniversitäten, die Lehre und Betreuung von in ihren Fächern führenden Professoren und Professorinnen prägen neue Denkstrukturen. Diese inspirierende Umgebung bietet allen Teilnehmenden die Chance, sich zu weltoffenen und interkulturell kommunikationsstarken Persönlichkeiten zu entwickeln, die gelernt haben, rechtsvergleichend zu denken und über die eigenen, nationalen juristischen Grenzen hinausgehende Lösungen zu erarbeiten. Durch ihre binationale Rechtsbildung, ihre Bilingualität und die bewiesene Flexibilität stellen die Absolventinnen und Absolventen daher nicht nur im juristischen Bereich einen äußerst qualifizierten Nachwuchs dar, sondern sind sehr gefragte Personalkräfte für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen.