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Editorial JA 11/2017

Prof. Dr. Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Der Angriff auf die polnische Justiz bedroht den Rechtsstaat


»Noch ist Polen nicht verloren« lautet der Refrain der polnischen Nationalhymne. Er bringt den Willen des polnischen Volkes zum Ausdruck, sich nicht durch auswärtige Mächte der nationalen Identität berauben zu lassen. Denn Polen war in der Geschichte oft der Spielball größerer Mächte und wurde mehrfach geteilt, wobei seine Teilterritorien Preußen, Österreich und Russland zugeschlagen wurden.

Die Polen beugten sich aber auch nicht widerstandslos, auch nicht in der jüngeren Geschichte den kommunistischen Machthabern. Sie gründeten 1980 aus einer Streikbewegung heraus die unabhängige Gewerkschaft »Solidarnosc«, die an der politischen Wende 1989 entscheidend mitwirkte. Sie errichteten ebenfalls 1980 – sehr zum Leidwesen von DDR-Juristen – eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit zur (wenn zunächst auch begrenzten) Kontrolle staatlichen Handelns.

Nach der Wende schufen sie eine Verfassung, die der Unabhängigkeit der Justiz hohen Stellenwert einräumte. Auf gesetzlicher Grundlage wurde ein Landesjustizrat geschaffen, der mehrheitlich aus Richterinnen und Richtern besteht, die von ihren Kollegen an den Gerichten gewählt worden sind. Dieser Landesjustizrat schlägt dem Staatspräsidenten vor, wer als Richter auf Lebenszeit ernannt werden soll. Die Gerichtspräsidenten werden auf die Dauer von sechs Jahren ernannt, und zwar ausschließlich aufgrund eines Zweier-Vorschlags, über den die Richter des betreffenden Gerichts abgestimmt haben. Der Einfluss der Exekutive auf die Justiz wurde weitgehend beschränkt. Ich hatte im April Gelegenheit, mit der Spitze des Landesjustizrates sowie Richtern der beiden obersten Gerichtshöfe über die dabei geübte Praxis zu sprechen.

Aber was ist jetzt in Polen los? Der von der nationalkonservativen Regierungsmehrheit gestellte Präsident Duda hat drei vom Parlament in der abgelaufenen Legislaturperiode ordnungsgemäß gewählte Verfassungsrichter nicht ernannt. Stattdessen hat die konservative  Parlamentsmehrheit neue Richter gewählt. Eine der ersten Aufgaben der neu ins Amt gelangten Präsidentin des Gerichts war es dann, ihren Stellvertreter zu beurlauben, der seit 2008 Verfassungsrichter war und ein halbes Jahr später ohnehin in den Ruhestand zu treten hatte. Der liberale Verfassungsjurist ist Professor der angesehenen Jagiellonen-Universität in Krakau und Ehrendoktor der Universität Jena. Jetzt war der Weg frei für Gesetzesänderungen ohne Gefahr der verfassungsgerichtlichen Korrektur.

Die konservative Parlamentsmehrheit hat im Juli diesen Jahres drei Gesetze beschlossen: Durch das erste soll das Verfahren der Richterernennung geändert werden. Der auswählende »Rat für das Gerichtswesen«, der nach der Verfassung hierfür zuständig ist, soll zukünftig aus zwei Kammern bestehen. Der ersten Kammer sollen die Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und des Hauptverwaltungsgerichts angehören sowie acht Parlamentarier, die mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden (ohne Bindung an die Proportion der Parteien im Parlament). Die zweite Kammer besteht aus 15 von der Parlamentsmehrheit gewählten Richtern. Nur bei übereinstimmendem Beschluss beider Kammern wird ein Richterkandidat zur Ernennung vorgeschlagen. Das bedeutet, dass nicht mehr die Richter selbst über die Auswahl ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen entscheiden, sondern die Parlamentsmehrheit den entscheidenden Einfluss erhält.

Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Richter des Obersten Gerichtshofs nach Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden. Über Ausnahmen entscheidet der konservative Justizminister. Kriterien für die Auswahl der im Amt verbleibenden Richter nennt das Gesetz nicht. Der Minister kann also nach Gutdünken entscheiden – so sehen es jedenfalls die Kritiker des Gesetzes. Er könnte etwa die Richter in den Ruhestand versetzen, die Urteile gefällt haben, die den Ansichten des Ministers nicht entsprechen. Eines der ersten Opfer dürfte die Präsidentin des Obersten Gerichtshof, Frau Prof. Dr. habil. Gersdorf, werden, die eine scharfe Kritikerin der Reformen ist. Der Oberste Gerichtshof ist mit dem deutschen Bundesgerichtshof vergleichbar und entscheidet in Polen auch über Disziplinarverfahren gegen Richter und über die Gültigkeit von Wahlen.

Der dritte Gesetzentwurf regelt die Verfassung der ordentlichen Gerichte neu. Danach erhält der Justizminister das Recht, innerhalb von sechs Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes die Präsidenten der Amts-, Land- und Appellationsgerichte ohne Angabe von Gründen abzuberufen und deren Nachfolger zu ernennen.

Das Gesetz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits von Staatspräsident Andrzej Duda unterzeichnet worden, es ist daher im August in Kraft getreten. Bei den Gesetzen zum Obersten Gerichtshof und zum Landesjustizrat hat der Präsident rechtliche Bedenken geäußert und das Verfahren angehalten. Sein Veto kann nur mit einer 3/5-Mehrheit im Parlament überstimmt werden.

Der Angriff auf die polnische Justiz bedroht den Rechtsstaat. Das Prinzip der Gewaltenteilung verteilt die Macht auf viele Schultern. Das Parlament macht die Gesetze und kontrolliert die Regierung. Die Justiz kontrolliert die Regierung, das Verfassungsgericht auch das Parlament, soweit es um die Beachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Gesetzgebung geht. In Polen hingegen sollen sich die drei Gewalten künftig hinter einer Gewalt scharen, der Kaczynski-Gewalt.

Was bedeuten der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung als eine seiner Ausprägungen für uns Bürger konkret? Wir sind nicht Objekte einer Parlamentsmehrheit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Wahlen zustande gekommen ist. Vielmehr haben Individuen und gesellschaftliche Minderheiten eigene, vor Gericht durchsetzbare Rechte. Ich muss als qualifizierter Jurist oder qualifizierte Juristin nicht in die Kaczynski-Partei oder Merkel-Partei eintreten oder mich in ihrem Sinne äußern, um eine verantwortungsvolle Position in der Justiz oder der Verwaltung zu erhalten. Ich kann mich gegen Willkür und Machtmissbrauch von Amtsträgern vor unabhängigen Gerichten wehren, deren Richter nicht darauf schielen müssen, wegen Urteilen entlassen zu werden, die nicht auf politisches Wohlgefallen stoßen.

Es ist gut, dass zehntausende Polen auf die Straße gegangen sind, um für den Rechtsstaat zu demonstrieren. Auch der Friedensnobelpreisträger Lech Walesa gehört dazu. Polen kann unser Bewusstsein dafürschärfen, wie wertvoll der Rechtsstaat ist. Er ist nicht nur in Polen bedroht, auch in den USA, Russland und der Türkei entwickeln sich Strukturen einer neuen Autokratie. Aber die Polen haben sich noch nie gerne bevormunden lassen. Deshalb könnte sich die Aussage ihrer Nationalhymne bewahrheiten: Noch ist Polen nicht verloren.

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