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Editorial JA 3/2017

Gudrun Schäpers, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Herausforderungen der Juristenausbildung – Qualitätssicherung, Harmonisierung, Zukunftsfähigkeit


Kürzlich fand auf Einladung der Zeitschriften JA und NJW in München die Veranstaltung »Juristenausbildung 4.0« statt. Mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Bereichen der Juristenausbildung war sie sehr gut besucht, das Interesse war groß, die Diskussion rege. Vorausgegangen war der Veranstaltung ein von der Fachöffentlichkeit mit Spannung erwarteter Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 17.11.2016: Diese hatte festgestellt, dass der in ihrem Auftrag erstellte Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) eine sachgerechte Diskussionsgrundlage für eine weitere Angleichung der Prüfungsbedingungen sowie für eine weitere Harmonisierung und Begrenzung des Pflichtstoffes der juristischen Prüfungen darstellt. Der KOA – ein ministerieller Ausschuss aus allen Landesjustizverwaltungen, einigen Innenverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens – hatte sich seit 2012 mit der Bewertung eventuellen Harmonisierungsbedarfs der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen der Juristenausbildung befasst. Im Vorfeld der Veröffentlichung waren in den interessierten Fachkreisen Sorgen vor einer Verschlechterung der universitären Ausbildung und mangelnder Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme geäußert worden. Diese Sorgen sind unbegründet.

Worum geht es in diesem Bericht?

Der 220 Seiten starke Bericht strebt keine grundsätzliche Reform im Sinne einer Neugestaltung der Juristenausbildung an. Vielmehr geht es um Qualitätssicherung – die Sicherung des Bewährten, die Vermeidung von Fehlentwicklungen – und eine zukunftsorientierte Anpassung an veränderte Gegebenheiten. Diese Neujustierungen erfolgen vor dem Hintergrund des anerkannt hohen Wertes einer guten Juristenausbildung für den Rechtsstaat als solchen und die Gesellschaft als Ganzes sowie im Interesse des juristischen Nachwuchses, der effektiv auf einen Justizberuf ausgebildet werden will. Nicht zuletzt soll die Attraktivität der juristischen Ausbildung erhalten werden. In Zeiten zunehmend gebotener Mobilität gehört dazu auch, den Studierenden einen möglichst reibungslosen Wechsel zwischen den Ländern zu gewährleisten. Dafür sind – jeweils unter Berücksichtigung föderaler Strukturen, örtlicher Besonderheiten und universitärer Belange – die Ausbildungen der einzelnen Bundesländer anzunähern. De lege lata ergibt sich der Auftrag, die Einheitlichkeit der Prüfungsbedingungen und Leistungsbewertung zu gewährleisten, bereits aus §£5d I 2 DRiG.

Breiten Raum nimmt in dem Bericht die im Jahr 2003 als Teil der ersten Prüfung eingeführte universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ein. Im Bewusstsein um die große Bedeutung dieses Prüfungsteils für Studierende und Fakultäten setzt er sich ausführlich mit dem veröffentlichten Diskussionsstand auseinander. Insbesondere mit Blick auf Aspekte der Chancengleichheit empfiehlt er eine Harmonisierung und Reduktion des Umfangs der Prüfungsleistungen, des hierauf zu verwendenden Aufwandes und damit einhergehend eine moderate Absenkung der Wertigkeit im Rahmen der Prüfung.

Großes Gewicht entfällt zudem auf die Bestimmung des Pflichtstoffs. Hier empfiehlt der Bericht nicht nur eine Begrenzung des zum
Teil sehr unterschiedlich bemessenen Stoffs, sondern möglichst auch eine Harmonisierung anhand bestimmter Kriterien. Dabei sind folgende Überlegungen zugrunde gelegt worden: Traditionell und aus gutem Grund wird Rechtswissenschaft in Deutschland mit hohem praktischem Bezug gelehrt. Weder das Studium und schon gar nicht der Vorbereitungsdienst begnügen sich mit theoretischer Lehre. Von Beginn an werden konkrete Fälle und die unmittelbaren praktischen Auswirkungen des Rechts mit in den Blick genommen. Darüber hinaus hat sich die deutsche Juristenausbildung auch dadurch bewährt, dass sie nicht den »berufsfertigen Spezialisten« hervorbringt, sondern einen methodisch und dogmatisch in allen Grundlagen geschulten »berufsfähigen Generalisten«, der gelernt hat, sich in kurzer Zeit in alle juristischen Materien und Berufe einzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund sind als maßgebliche Kriterien für die Bemessung des Pflichtstoffs festgemacht worden: Methodik, Systematik und Praxisrelevanz. In einem dritten Teil widmet sich der Bericht schließlich zahlreichen Einzelfragen der Ausbildung und Prüfung, mit dem Ziel, auch insoweit eine Harmonisierung zu erreichen.

Bei der nun anstehenden Diskussion wird es darum gehen, sowohl den berechtigten Einzelinteressen – sei es des juristischen Nachwuchses, der Rechtsfakultäten oder der juristischen Fachprofessionen – zu entsprechen als auch den gesamtgesellschaftlichen Wert der  Juristenausbildung im Blick zu behalten.

Das deutsche System der Juristenausbildung hat sich bewährt. Dank der großen Bandbreite und der hohen Qualität ihrer Ausbildung erhalten alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen beider Staatsprüfungen ein gesamtes Berufsleben lang eine berufliche Perspektive. Alle volljuristischen Professionen begegnen sich »auf Augenhöhe«. Stete Herausforderungen sind im Laufe der Zeit folglich die Qualitätssicherung und Harmonisierung von Ausbildung und Prüfung. Unabhängig hiervon geht es zudem um die Zukunftsfähigkeit der Ausbildung: Wie können wir es angesichts breiterer berufl icher Verwirklichungsmöglichkeiten schaffen, die Juristenausbildung nach wie vor für junge Menschen attraktiv zu gestalten? Was braucht die junge Generation an Ausbildungsbedingungen? Was sind die zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen in einem Rechtsstaat? Was für Auswirkungen hat die zunehmende Digitalisierung?

Die Diskussion bei der eingangs genannten Veranstaltung hat beispielhaft gezeigt, mit welch großem Engagement alle in der juristischen Ausbildung Tätigen sich einbringen. Das stimmt positiv für alle künftigen Herausforderungen, die nur in einem vertrauensvollen und konstruktiven Dialog miteinander gemeistert werden können.

(Der Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Ansichten der Verfasserin wieder.)

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