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Editorial JA 7/2016

Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M.

Ohne Rechtsstaatlichkeit gibt es keine Demokratie


Demokratie ist wie ein Zug. Man besteigt ihn, um zu einem Ziel zu gelangen. Und man verlässt ihn, wenn man angekommen ist. Dies soll der  türkische Präsident Recep Erdoğan zu Beginn seiner politischen Laufbahn gesagt haben. Nun meint er offensichtlich, dass die Zeit für einen Ausstieg reif ist.

Das musste ich bedrückt feststellen, als ich kürzlich einmal wieder als Gastprofessor in Istanbul lehrte. Es ging um die Entwicklung des deutschen Verfassungsrechts als Reaktion auf das Scheitern der Weimarer Republik und auf die Schrecken der Nazi-Diktatur. Noch in der Endphase der Weimarer Republik meinte Hans Kelsen (1881–1973), der Begründer der rechtspositivistischen »Reinen Rechtslehre«: »Die Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß. Bleibt sie sich selbst treu, muss sie auch eine auf Vernichtung der Demokratie gerichtete Bewegung dulden«. Das Grundgesetz bekennt sich demgegenüber zu einer »wehrhaften Demokratie«. Im Parlamentarischen Rat hob Carlo Schmid (1896–1979), als SPD-Politiker und Staatsrechtler einer der Väter unserer Verfassung, 1948 hervor: »Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft.« Man müsse den »Mut zur Intoleranz« denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen, um sie umzubringen.

Ob die türkische Verfassungsrechtsordnung den aktuellen Bedrohungen standhalten wird, ist mehr als fraglich. Dass den Studierenden die Gefahren wohl bewusst sind, zeigten besorgte Nachfragen. Wie wird die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt? Inwieweit dient der Föderalismus dem Minderheitenschutz? Wie wird die Unabhängigkeit der Justiz gesichert? Nehmen die Politiker die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hin, auch wenn sie anderer Auffassung sind? Wäre eine 10%-Sperrklausel, wie es sie in der Türkei gibt, in Deutschland verfassungsgemäß?

Es bestehen kaum Zweifel: Die meisten Türken stehen hinter ihrem Präsidenten. Aber Demokratie ist mehr als Mehrheitsentscheidung. Ohne Rechtsstaatlichkeit gibt es keine Demokratie. Wie es um die Kommunikationsgrundrechte bestellt ist, musste ich vor einigen Jahren erleben, als Fußballfans, die in Istanbul traditionell politisiert sind, auf der Istiklal Caddessi, der Haupteinkaufsstraße, die zum Taksim-Platz führt, gegen den Zwang, E-Tickets zu kaufen, demonstrierten. Dies ist eine Überwachungsmaßnahme: Wer sich ein Spiel ansehen will, muss seine
Daten angeben. Gleichzeitig wurden in den Stadien Kameras mit Gesichtserkennungssoftware installiert. Der Demonstrationszug wurde mit Wasserwerfern, Tränengas und martialischen Polizisten rasch aufgelöst. Einige Demonstranten suchten Schutz in Geschäften, die ihre  Jalousien runterließen. Aber auch dortwar es nicht sicher. Polizeibeamte in Zivil verschafften sich Einlass, verprügelten Demonstranten und nahmen sie gefangen.

Die türkische Regierung brüstet sich damit, dass sich ihr Polizeirecht auch am deutschen Vorbild orientiert. Es kommt allerdings nicht bloß auf den Gesetzestext an. In den Worten des berühmten Hochschullehrers an der Harvard Law School Roscoe Pound (1870–1964): Entscheidend ist nicht das »law in books«, sondern  das »law in action«. In Deutschland gibt es eine strenge gerichtliche Kontrolle. Alle Maßnahmen der Gefahrenabwehr können von Verwaltungsgerichten, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind, überprüft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen bereits vollzogen wurden. Waren die Maßnahmen rechtswidrig, sind sie rückgängig zu machen oder ist Schadensersatz zu leisten. Gegen Polizeibeamte, die das Recht brechen, wird nach dem Beamtenrecht streng vorgegangen. Die dominierende Stellung der Gerichte wird durch Möglichkeiten eines vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes gesichert. Besonders intensiv prüfen die Gerichte, ob die öffentliche Sicherheit überhaupt gefährdet ist und ob die ergriffenen Maßnahmen der Polizei angesichts der Grundrechte der betroffenen Bürger verhältnismäßig sind.

Die Türkei wird derzeit von heftigen Krisen erschüttert. Steht sie am Rande eines Bürgerkrieges? Entwickelt sie sich zu einem Polizeistaat, ja zu einer Diktatur? Voller Mitleid verließ ich die Metropole am Bosporus, die doch eine so wunderbare Mischung aus Orient und Okzident, aus (islamischer, aber auch christlicher und jüdischer) Religiosität und Säkularität, aus Mittelalterlichkeit und Moderne sein könnte. Tief erschüttert hat mich, dass wenig später auf der Istiklal Caddessi im bohèmen Stadtteil Beyoğlu, ganz in der Nähe eines Cafés, in dem ich viel Zeit verbracht hatte, ein Selbstmordattentäter des »Islamischen Staates« fünf Menschen in den Tod riss und viele verletzte. Es steht zu befürchten, dass Erdoğan den Terror als Vorwand für weitere Repressionen nutzt. Besonders brenzlig ist die Lage für türkische Journalisten und für Juristen – Rechtsanwälte, Wissenschaftler, aber auch Staatsanwälte und Richter. Manche denken gar an eine Auswanderung. Sicher ist: Wir müssen diejenigen in der Türkei unterstützen, die sich für den Rechtsstaat und ein friedliches Zusammenleben einsetzen.

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