CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
jaheader_neu

Editorial JA 3/2016

Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

Venus pudica oder occulta


Aus der Venus pudica wurde die Venus occulta. Die römische Göttin Venus, dargestellt nach dem Vorbild der Aphrodite von Knidos, also die Scham mit der Hand bedeckend, fand sich hinter einer Holzbox wieder, als der iranische Präsident Hassan Rohani Ende Januar die Kapitolinischen Museen in Rom besuchte. Die antike Skulptur aus dem ersten Jahrhundert nach Christus sollte die religiösen Empfindungen des islamischen Staatsgastes nicht verletzen.

Die Venus hinter einer Holzschachtel. Kaum etwas verkörpert unsere Unsicherheit im Umgang mit dem Islam so bildlich wie die Venus auf dem Kapitol in Rom. Wieviel Rücksicht wollen wir auf den Islam nehmen, in welchem Umfang sind wir bereit, einer Religion einen bestimmenden Faktor in unserer Gesellschaft einzuräumen? Warum sollen wir uns als Juristen überhaupt dieser Frage stellen?

Seinen Ausgangspunkt nahm unser modernes säkulares Rechtsverständnis im 11. Jahrhundert mit der sogenannten Papstrevolution. Papst Gregor VII. beanspruchte das Primat des Papsttums gegenüber dem Kaiser. Gleichzeitig begründete die Kirche ein »wissenschaftliches« Rechtssystem. Dies führte nicht nur zum Gang nach Canossa durch Heinrich den IV., sondern löste auch eine Gegenreaktion der weltlichen Macht aus, welche der Kirche ihr eigenes »wissenschaftlich« geprägtes Recht entgegensetzte. Am Ende der Entwicklung steht unser säkularer, demokratischer und republikanischer Rechtsstaat. Gottesgnadentum als Legitimationsbasis staatlicher Macht funktionierte zwar noch im 19., aber nicht mehr im 20. und 21. Jahrhundert. Unsere Rechtsordnung baut auf der wechselseitigen Anerkennung und der Gleichursprünglichkeit der Autonomie des Citoyens (in Form von Wahlen und politischer Teilhabe) und des Bourgeois (in Form der Privatautonomie) auf.

Religion vermag im öffentlichen Raum des säkularisierten Staates nicht mehr aber auch nicht weniger als eine Werteorientierung zu vermitteln, die Goldene Regel (»Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst«) zu interpretieren und anzumahnen. Alles andere ist privat.

Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland, so Christian Wulff in seiner Rede zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit. Ein Islam, der auch zu Deutschland gehört, darf aber nicht mehr sein als der christliche Glaube auch. Ein Beitrag zur Werteorientierung auf der Basis der Gleichberechtigung und wechselseitigen Anerkennung entlang der Goldenen Regel.

Der Lackmustest jeder Religion in einem säkularisierten Staat muss sein, ob das politische Primat der weltlichen Macht anerkannt wird. Genau dies verneint zB die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, wenn sie die Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia stellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat daher in der Entscheidung Refah Partisi v. Turkey festgehalten, dass die »Sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, since principles such as pluralism in the political sphere and the constant evolution of public freedoms have no place in it and a regime based on sharia clearly diverges from Convention values.«

Unsere ethische Kultur ist und darf keine ethnische Kultur sein. Sie baut auf dem Prinzip der Selbstbestimmung auf, unabhängig von Rasse, Herkunft, Religion und Geschlecht. Sie stößt sich aber hart im Raum mit einer Religion, welche unser Primat, unsere Angelegenheiten durch demokratisch legitimierte Entscheidungen selbst zu regeln, in Abrede stellen will. Diese Errungenschaft einer 900-jährigen Rechtsentwicklung gilt es immer wieder zu betonen.

Die nicht schamhaft, sondern beschämend verhüllte Venus wirft noch eine zweite Frage auf. Auch nach den Aufhebungen der Atom-Sanktionen hat sich der grundsätzliche Charakter des iranischen Rechtssystems als ein in weiten Bereichen archaisches, auf der Scharia aufbauendes nicht geändert. Der »göttliche Wille« wird bei Hudud-Straftaten (Strafanspruch Gottes) durch Steinigung, Auspeitschung, Handabhacken verwirklicht, die Vollstreckung der Todesstrafe wird in erheblicher Zahl auch an jugendlichen Straftätern vollzogen. Handel mag dazu beitragen einen Wandel herbeizuführen. Wie will man aber die Einhaltung der Menschenrechte immer wieder anmahnen, wenn man schon seine Venus schamhaft versteckt?

Bewerbertag Jura 2023

BTJ 2023 Anzeigen

Anzeigen

JA_Banner_animiert_300x130

JA_Premium_bo_Banner_animiert_300x130

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü