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18 aus 70


In unserer Serie beantworten Autorinnen und Autoren des Verlags Franz Vahlen 18 aus 70 Fragen und geben dabei sehr viel über sich preis, das über die Angaben in einem klassischen Lebenslauf hinausgeht. Warum gerade 18 aus 70 Fragen? Die Zahlen sind an das Jahr 1870 angelehnt. Das ist das Jahr, in dem der Verlag Franz Vahlen gegründet wurde, der damit im Jahr 2020 sein 150-jähriges Jubiläum feiert.

Für unseren Vahlen-Fragebogen haben wir uns unter anderem den „Proust‘schen Fragebogen“ zum Vorbild genommen. Ursprünglich ist dieser ein beliebtes Gesellschaftsspiel, das einen fast unendlichen Spielraum von Antwortmöglichkeiten gibt: Die Person kann alles über sich preisgeben oder ein Rätsel bleiben. Gedacht ist es als ein Spiel, ein launiger Zeitvertreib, um einen kurzen persönlichen Blick hinter den offiziellen Autorenlebenslauf zu werfen und unsere Autorinnen und Autoren etwas näher kennenzulernen.

Aus 70 Fragen wählen wir für jeden Teilnehmer zufällig 18 Fragen aus. Von diesen können die Autorinnen und Autoren insgesamt fünf Fragen mit solchen aus dem Pool der übrigen 52 Fragen austauschen. Den vollständigen Fragenkatalog finden Sie hier.

 

18 aus 70 Fragen Vahlen Jura - JA 5/2021

Von Prof. Dr. Dirk Looschelders | Apr 19, 2021
Looschelders_JA_5-2021
Prof. Dr. Dirk Looschelders


In dieser Ausgabe beantwortet Herr Professor Dr. Dirk Looschelders unsere 18 Fragen. Herr Professor Looschelders ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Im Rechtsprechungsteil der JA bespricht Herr Professor Looschelders regelmäßig Entscheidungen aus dem Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse. Vielen JA-Lesern wird Herr Professor Looschelders außerdem durch seine Lehrbücher Schuldrecht Allgemeiner Teil und Schuldrecht Besonderer Teil bekannt sein, die jährlich neu aufgelegt werden. Außerdem ist er Mitautor eines Lehrbuchs zum Erbrecht, Verfasser zahlreicher Kommentierungen zum BGB, Internationalen Privatrecht und Versicherungsvertragsrecht sowie Mitherausgeber diverser Schriftenreihen wie den Neuen Schriften zum Zivilrecht.


2. Womit haben Sie Ihr erstes Geld verdient?

Als Kind mit dem Sammeln von Kastanien und Eicheln, die wir als Winterfutter für Wildschweine und Rehe an das örtliche Forstamt verkauft haben, um das Taschengeld aufzubessern.


12. Ihr Lieblingsmuseum?

Das Karl-May-Museum in Radebeul bei Dresden.


17. Was für eine Art Leser waren Sie als Kind?

Ich habe als Kind sehr viel gelesen, insbesondere die Bücher von Karl May, die ich im fortgeschrittenen Alter für mich wiederentdeckt habe.


22. Ihr Lieblingsfilm?

»Und täglich grüßt das Murmeltier« (Bill Murray und Andie Mac-Dowell).


26. Ihre Lieblingsbeschäftigung?

Im Sommer auf einem Liegestuhl im Schatten liegend, das Lesen eines guten Buches.


31. Welche drei Geister würden Sie gern zum Dinner einladen?

Den Geist der Antike, den Geist der Aufklärung und den Geist der christlichen Theologie. Konkret denke ich dabei an Aristoteles, Immanuel Kant  und den Apostel Paulus.


33. Welche Bücher stehen gerade ganz weit oben auf Ihrer Leseliste?

Die Hegel-Biographie von Jürgen Kaube (»Hegels Welt«) und »Das Duell« von Jürgen Weidermann über »Die Geschichte von Günter Grass und Marcel Reich-Ranicki«.


35. Wen bewundern Sie?

Alle Menschen, die sich ohne Rücksicht auf eigene Nachteile mutig einer Diktatur entgegenstellen.


41. Wie wären Sie, wenn Sie sich neu erfinden müssten?

Ich fürchte, ich könnte nicht wesentlich anders sein.


42. Gibt es einen Denker, der Sie begleitet?

Immanuel Kant.


43. Was inspiriert Sie?

Das Lesen von Biographien.


52. Welche Hoffnung haben Sie aufgegeben?

Ein Musikinstrument zu lernen.


53. Wenn Sie ein zweites Leben führen könnten, wie sähe dieses aus?

Ich würde mich überraschen lassen.


54. Ein typisches Vorurteil über Juristen?

»Zwei Juristen, drei Meinungen«.


57. Ihr/e Lieblings-Jurist/in?

Gustav Radbruch.


63. Eine überflüssige Vorschrift?

Die Vorschriften über die Draufgabe (§§ 336 – 338 BGB). Ich frage mich jedes Mal, ob ich diese Vorschriften in der Vorlesung überhaupt ansprechen und im Lehrbuch noch behandeln soll. Irgendwie setzt sich bei mir dann aber immer der Anspruch auf Vollständigkeit durch.


65. Wenn Sie nicht Rechtswissenschaft studiert hätten, was hätten Sie dann studiert?

Latein und Geschichte.


68. Eigenschaften, die einem Juristen keinesfalls fehlen sollten?
Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit zu klarem logischem Denken und die Bereitschaft zur Selbstkritik.

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