Professorin Dr. Marie Herberger, LL.M.
Professorin Dr. Marie Herberger, LL.M.
Auch in unserer aktuellen Ausgabe stellt sich eine unserer ständigen Mitarbeiterinnen der Rechtsprechungsübersicht aus dem Zivilrecht, Frau Professorin Dr. Marie Herberger, LL.M., unseren 18 Fragen. Frau Professorin Herberger ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Recht der Digitalisierung und Methodenlehre an der Universität Bielefeld. Sie bespricht in der JA vor allem Entscheidungen mit Schwerpunkt im Allgemeinen Teil des BGB.
1. Was haben Sie im Studium fürs Leben gelernt?
Arbeiten und nicht verzweifeln.
13. Welchen Satz haben Sie sich zuletzt aus einem Buch notiert?
»Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.« (Benjamin Franklin)
16. Was wollten Sie als Kind werden?
Den Wunsch habe ich mit vielen Kindern geteilt: erwachsen werden.
18. Ihr Lieblingsautor?
Wenn ich Blumenberg wäre, würde ich sagen: Proust, wenn er nicht gerade den Fragebogen ausfüllt.
25. Ihr Lieblingshotel?
Hotel Mama, best service in town.
28. Welche Redewendung strapazieren Sie über?
Da schwanke ich zwischen »Wie dem auch sei« und »Es kommt darauf an«.
33. Welche Bücher stehen gerade ganz weit oben auf Ihrer Leseliste?
Die juristischen Lehrbücher aus meinem Studium, die ich jetzt zur Vorbereitung meiner Veranstaltungen mit anderen Augen lesen will. Das ist ein heilsamer Perspektivenwechsel.
35. Wen bewundern Sie?
Alle, die ihr Leben meistern, die Lebenskünstler also.
39. Welches Kunstwerk würden Sie gern besitzen?
Besitz wäre mir nicht genug. Ich hätte lieber Eigentum, weil ich das Dauerhafte schätze.
43. Was inspiriert Sie?
Jeder originelle Gedanke, der mich überrascht, zum Beispiel die berühmten juristischen Mindermeinungen: im Extremfall ein Gedanke, der nur einmal vertreten wird. »Splendid isolation« gewissermaßen.
44. Ihr größtes Talent?
Das kann man über sich selbst nicht sagen. Das müssen andere entscheiden.
51. Welche Fehler entschuldigen Sie am ehesten?
Alle Fehler, für die es eine plausible Entschuldigung gibt.
56. Der beste Tipp, den Sie einem Jurastudenten geben können?
Nicht nur auf die Inhalte zu achten, sondern auch auf die Methoden dahinter. Es gilt also, die praktisch verstandene Methodenlehre zu kultivieren.
59. Was halten Sie vom E-Examen?
Das kommt darauf an, wie es ausgestaltet wird. Das reine Schreiben am Computer ist nur ein begrenzter Fortschritt und nicht viel besser fortschrittlicher als die Digitalisierung der Postkutsche.
60. Was würden Sie in Deutschland ändern, wenn Sie könnten?
Da denke ich an Rio Reiser »Wenn ich König von Deutschland wär’« in zeitgemäßer Adaptation.
62. Welche Norm/welches Gesetz ist so schwer verständlich, dass sie/es dringend reformiert gehört?
Da ist aus vielfältigen Erfahrungen heraus § 164 II BGB zu nennen: »Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.« Das verstehe auf Anhieb, wer will.
64. Süß oder salzig?
Süß und/oder salzig – ich liebe das nicht-ausschließende »oder«.
70. Der größte Fehler, den man im Jurastudium machen kann?
Zu meinen, Auswendiglernen sei die Methode der Wahl.