WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 1, Januar 2023, S. 19
Nachdem bereits am 10. November 2022 das Europäische Parlament für die Verabschiedung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) gestimmt und der Rat der Europäischen Union am 28. November 2022 die Richtlinie angenommen hatte, wurde die CSRD am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 322/15, als Richtlinie (EU) 2022/2464 in allen Amtssprachen veröffentlicht.
Die CSRD tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung und somit am 5. Januar 2023 in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten, d.h. bis zum 6. Juli 2024, in nationales Recht umgesetzt werden (www.eur-lex.europa.eu). (Siehe zur CSRD auch Needham/Warnke/Müller, IRZ 2023, 41 ff.)