WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 11, November 2026, S. 452
Der IASB hat am 28. September 2026 die dritte und letzte Phase der Überprüfung nach Einführung (
Post-Implementation Review, PIR) von IFRS 9 gestartet. Nach den bereits abgeschlossenen Reviews zu Klassifizierung/Bewertung einerseits und Wertminderung andererseits werden nun die
Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 sowie die
dazugehörigen Anhangangaben nach IFRS 7 untersucht.
Ziel der Überprüfung ist eine Beurteilung, ob die Hedge-Accounting-Regelungen die ursprünglichen Ziele erreichen, in der Praxis wie beabsichtigt funktionieren und zu entscheidungsnützlichen Informationen führen und ob die Kosten der Implementierung und Anwendung angemessen sind. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die Vorschriften eine bessere Abbildung des tatsächlichen Risikomanagements der Unternehmen ermöglichen als das frühere IAS 39-Modell.
Die Bitte um Informationsübermittlung gliedert sich in die folgenden drei Abschnitte:
- Abschnitt 1 bittet um Informationen zu den Erfahrungen der Stakeholder mit den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach IFRS 9.
- Abschnitt 2 bittet um Informationen zu den Erfahrungen der Stakeholder mit den Angabepflichten für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 7.
- Abschnitt 3 bittet um sonstige Informationen, die für die Überprüfung nach der Einführung relevant sind und nicht bereits durch die Abschnitte 1 und 2 abgedeckt werden.
In der Bitte um Informationsübermittlung wird zudem darauf hingewiesen, dass der IASB beabsichtigt, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung aufzuheben. Der Zeitpunkt und die Art der geplanten Aufhebung hängen jedoch vom Fortschritt seines Projekts zur Risikominderungsbilanzierung ab. Da sich der PIR ausschließlich auf die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 sowie die damit verbundenen Angabepflichten in IFRS 7 beschränkt, hat der IASB in seine Bitte um Informationsübermittlung keine spezifische Frage zur geplanten Aufhebung von IAS 39 aufgenommen. Die Stakeholder sind jedoch eingeladen, im Rahmen ihrer Stellungnahme ihre Ansichten zum Zeitpunkt und zur Art der geplanten Aufhebung von IAS 39, einschließlich der Übergangsvorschriften in IFRS 9, mitzuteilen.
Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 26. Januar 2027.