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EFRAG empfiehlt eine Verschiebung der Überprüfung der jährlichen Kohortenausnahme in IFRS 17

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 11, November 2026, S. 453

Mit einem Schreiben vom 25. September 2026 hat EFRAG die Europäische Kommission darum gebeten, die geplante Überprüfung der Ausnahme von der jährlichen Kohortenbildung („Annual Cohort Requirement“) in IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zu verschieben, bis der IASB seine Überprüfung des Standards nach der Einführung abgeschlossen hat. 
Die Ausnahme wurde bei der Übernahme von IFRS 17 in europäisches Recht eingeführt und erlaubt Versicherungsunternehmen, bei generationenübergreifend mutualisierten und cashflowangepassten Verträgen von der verpflichtenden Aufteilung von Versicherungsverträgen in jährlichen Kohorten abzuweichen. Die EU-Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission, diese Ausnahme bis zum 31. Dezember 2027 zu überprüfen und dabei die Ergebnisse des Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 17 nach dessen Einführung zu berücksichtigen. EFRAG weist darauf hin, dass der PIR voraussichtlich nicht rechtzeitig abgeschlossen sein wird, sodass die Europäische Kommission die Ergebnisse bei ihrer Entscheidung kaum berücksichtigen könnte. Aus diesem Grund empfiehlt EFRAG der Europäischen Kommission, die Überprüfung der europäischen IFRS-17-Ausnahme zeitlich zu verschieben, um sicherzustellen, dass die Entscheidung auf den Ergebnissen der internationalen Evaluierung von IFRS 17 basiert und unnötige Kosten sowie regulatorische Unsicherheiten für Versicherungsunternehmen vermieden werden. Das Schreiben der EFRAG an die Europäische Kommission kann auf der Website der EFRAG eingesehen werden.

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