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Überarbeitete ESRS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2026, S. 400

Am 21. September 2026 hat die EU-Kommission nach Ablauf der Einspruchsfrist („Scrutiny Period“) des Europäischen Parlaments und des Rates der EU den Delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563), die im Juli 2026 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, im EU-Amtsblatt veröffentlicht (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1563).

Die Verordnung zu den vereinfachten ESRS tritt am 10. November 2026 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 [Siehe in diesem Heft Baumüller/Ripka/Wagner, IRZ 2026, 411.]

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