WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 10, Oktober 2026, S. 401
Parallel zur öffentlichen Konsultation zum Entwurf der ESRS für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen (ESRS-40a) führt EFRAG seit dem 11. September 2026 eine Kosten-Nutzen-Analyse durch.
Ziel
ist es, die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen
Berichtspflichten auf betroffene Drittstaatenunternehmen sowie den Nutzen für
EU-Unternehmen und andere Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu
bewerten und sicherzustellen, dass die endgültige Empfehlung von EFRAG an die
Europäische Kommission ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Informationsnutzen,
Umsetzungsaufwand und dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen berücksichtigt.
Die
Rückmeldungen können über eine Online-Umfrage eingereicht werden (https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-calls-for-public-input-on-costbenefit-analysis-for-the-exposure-draft-esrs-for-certain-noneu);
die Frist hierfür endet am 11. Oktober 2026.