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EFRAG bittet um Rückmeldungen zur Kosten-Nutzen-Analyse zu ESRS-40a

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2026, S. 401

Parallel zur öffentlichen Konsultation zum Entwurf der ESRS für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen (ESRS-40a) führt EFRAG seit dem 11. September 2026 eine Kosten-Nutzen-Analyse durch. 

Ziel ist es, die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Berichtspflichten auf betroffene Drittstaatenunternehmen sowie den Nutzen für EU-Unternehmen und andere Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bewerten und sicherzustellen, dass die endgültige Empfehlung von EFRAG an die Europäische Kommission ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Informationsnutzen, Umsetzungsaufwand und dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen berücksichtigt.

Die Rückmeldungen können über eine Online-Umfrage eingereicht werden (https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-calls-for-public-input-on-costbenefit-analysis-for-the-exposure-draft-esrs-for-certain-noneu); die Frist hierfür endet am 11. Oktober 2026.

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