WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 9, September 2026, S. 346
Die IFRS-Stiftung hat einen Entwurf zur Änderung ihrer Satzung mit dem Titel „Vorgeschlagene gezielte Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung“ veröffentlicht. Darin werden verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Struktur der Stiftung und der IFRS-Gremien gemacht:
- Größe der Boards: Es wird vorgeschlagen, dass die Größe der Boards „zwischen acht und zwölf Mitgliedern“ liegen soll.
- Geografische Ausgewogenheit der Boards: Die Boards sollen jeweils zwei Mitglieder aus Asien-Ozeanien, Europa und Amerika sowie ein Mitglied aus Afrika umfassen. Die verbleibenden Sitze könnten „frei“ besetzt werden, solange die Gesamtverteilung nicht aus dem Gleichgewicht gerät.
- Abstimmungsregelungen: Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass für die Verabschiedung von Entwürfen und Standards eine einfache Mehrheit plus eine zusätzliche Stimme erforderlich ist, wobei mindestens fünf Ja-Stimmen erforderlich sind. Für andere Beschlüsse – einschließlich der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder einer Bitte um Informationsübermittlung – soll die bestehende Abstimmungsschwelle einer einfachen Mehrheit beibehalten und eine Mindeststimmenklausel eingeführt werden, die mindestens vier Ja-Stimmen vorschreibt.
- Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Dauer der Amtszeit der Boardmitglieder, den Zeitplan für Agendakonsultationen, die Vorschrift, dass einem Standard oder einem Entwurf stets eine Grundlage für Schlussfolgerungen (basis for conclusions) beizufügen ist, die Bezeichnung und Beschreibung der Funktion des Managing Director sowie die Aufhebung von Übergangsbestimmungen für das ISSB.
Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 16. November 2026 erbeten.