WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2026, S. 292
Der IASB hat am 27. Mai 2026 den neuen Standard
IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden“ veröffentlicht. Der Standard betrifft Unternehmen mit tarif- bzw. preisregulierten Geschäftstätigkeiten und soll einheitliche Vorgaben zur Erfassung, Bewertung und Angabe regulatorischer Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen schaffen. Hintergrund ist, dass es bislang keine spezifischen IFRS-Regelungen für preisregulierte Sachverhalte gab und Unternehmen daher unterschiedliche Bilanzierungsmodelle anwendeten, was die Vergleichbarkeit für Investoren erschwerte.
IFRS 20 ersetzt den nicht von der EU im Rahmen des Komitologieverfahrens anerkannten IFRS 14 und verfolgt das Ziel, die Auswirkungen regulatorischer Rechte und Verpflichtungen auf die Finanzlage und finanzielle Leistungsfähigkeit transparenter darzustellen.
Weicht der Zeitpunkt der Übertragung regulierter Güter und Dienstleistungen durch ein Unternehmen von dem Zeitpunkt der Abrechnung dieser Güter und Dienstleistungen an die Kunden ab, spiegeln die ausgewiesenen Umsatzerlöse möglicherweise nicht vollständig die Leistung des Unternehmens in einer bestimmten Periode wider. IFRS 20 bezeichnet dies als „zeitliche Differenz“. Der neue Standard verlangt von den Unternehmen, die Auswirkungen zeitlicher Differenzen in ihren Abschlüssen durch den Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und Schulden zu berücksichtigen.
Regulatorische Vermögenswerte und Schulden sind am Periodenende anzusetzen, wenn sie bestehen bzw. ihr Vorliegen wahrscheinlicher ist als ihr Nichtvorliegen; die (Erst- und Folge-)Bewertung erfolgt grundsätzlich cashflowbasiert unter Verwendung des regulatorischen Zinssatzes.
IFRS 20 ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2029 anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist nach EU-Anerkennung möglich; die Erstanwendung erfolgt rückwirkend, wahlweise vollständig oder modifiziert.