WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2026, S. 292
Der IASB hat am 26. Juni 2026 die Verlautbarung
„Änderungen an der Fair Value-Option für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28)“ herausgegeben.
Nach bisheriger Fassung des IAS 28 kann eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Gemeinschaftsunternehmen, die von einer Venture-Capital-Gesellschaft, einem Investmentfonds, einem Unit Trust oder einem ähnlichen Unternehmen, einschließlich einer fondsgebundenen Versicherung, gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Periodenergebnis nach IFRS 9 bewertet werden.
Im Hinblick auf den ab 2027 erstmalig verpflichtend anzuwendenden Grundlagenstandard IFRS 18 stellt der IASB nunmehr klar, dass „ähnliche Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungsfonds“ in IAS 28.18–19 auch solche Unternehmen umfassen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Sinne von IFRS 18.49(a) in der Investition in bestimmte Arten von Vermögenswerten besteht. Die Änderung kann auch auf indirekt gehaltene Anteile an assoziierten Unternehmen entsprechend angewendet werden.
Bei Erstanwendung des IFRS 18 kann ein Unternehmen entscheiden, ob es für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen die Fair Value-Option nach IAS 28 ausüben möchte. Die Änderungen sind folglich zeitgleich mit IFRS 18 und in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 18 anzuwenden. In der Europäischen Union setzt die Anwendung der Änderung jedoch eine Anerkennung in europäisches Recht voraus. Diese soll noch bis Jahresende 2026 erfolgen.