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IDW veröffentlicht neuen Modulentwurf IFRS 3-M3

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 6, Juni 2026, S. 240

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat am 19. Mai 2026 seine Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) um einen Modulentwurf ergänzt. 

Der neue Modulentwurf IFRS 3-M3 befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle entweder durch Einbringung der Anteile, Verschmelzung oder Veräußerung des gesamten Reinvermögens eines Tochterunternehmens an das andere Tochterunternehmen übergehen. Die einzige wesentliche Änderung gegenüber IDW RS HFA 2 ist eine Anpassung an die zwischenzeitlich geänderte national wie international herrschende Meinung, wonach bei Anwendung der Buchwertfortführungsmethode (sog. predecessor accounting) im Teilkonzernabschluss des übernehmenden Rechtsträgers – neben den Konzernbuchwerten eines übergeordneten Mutterunternehmens – nunmehr auch die Übernahme der IFRS-Buchwerte aus dem Einzelabschluss des übertragenden Rechtsträgers für zulässig erachtet wird. Das finale Modul soll den bislang in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) enthaltenen Abschnitt 3 (konzerninterne Umstrukturierungen) ablösen.

Die Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2026. Der Entwurf kann auf der Webseite des IDW heruntergeladen werden (https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-rs-fab-50-modulverlautbarung-entwurf-modul-ifrs3-m3.html).

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