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DRSC-Interpretation Nr. 5 (IFRS) veröffentlicht

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 6, Juni 2026, S. 240

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 22. Mai 2026 die DRSC Interpretation 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS veröffentlicht.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen). Die DRSC Interpretation 5 (IFRS) enthält insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18 und ist eine Neufassung der bisherigen DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS. Die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss durch den IASB im April 2024 erforderte eine Anpassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS).

Die DRSC Interpretation 5 (IFRS) ist erstmalig auf das Geschäftsjahr anzuwenden, in dem IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss erstmalig angewendet wird. Eine Übersicht der wenigen Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 13. November 2025 steht auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung (drsc.de).

[Siehe zur DRSC Interpretation 5 (IFRS) in diesem Heft 6/2026 auch Busch/Zwirner, IRZ 2026, 233 ff.]

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