WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2026, S. 203
Die IFRS-Stiftung hat einen weiteren Satz formaler Korrekturen für 2026 herausgegeben. Dieser
zweite Satz Korrekturen bezieht sich auf einen Rechtschreibfehler in IFRS S1, der gleichwohl bedeutsam ist, da „
selling“ durch „
settling“ ersetzt wird.
Formale Korrekturen haben per definitionem keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler.
Der zweite Satz Korrekturen steht in englischer Sprache auf der Internetpräsenz der IFRS-Stiftung zur Verfügung.