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EFRAG schlägt Verschiebung des Inkrafttretens von IFRS 20 vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 5, Mai 2026, S. 204

Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am 26. März 2026 ein Schreiben an den IASB gerichtet, in dem um eine einjährige Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des kommenden Standards zur Preisregulierung (IFRS 20) gebeten wird, der voraussichtlich im Mai dieses Jahres veröffentlicht wird und nach Willen des IASB erstmals verpflichtend für Perioden anzuwenden sein wird, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen.

EFRAG hat Konsultationen zu IFRS 20 durchgeführt und weist nach deren Auswertung darauf hin, dass einige Ersteller „möglicherweise Schwierigkeiten haben werden, die Anwendung des neuen Standards bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2029 vorzubereiten“. EFRAG regt daher eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2030 an.

Das vollständige Schreiben kann auf der Internetseite der EFRAG (efrag.org) abgerufen werden.

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