WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 149
Die IFRS-Stiftung hat im Februar 2026 einen ersten Satz formaler Korrekturen für 2026 herausgegeben.
Die Korrektur besteht in der
Aufnahme der IFRIC-Agendaentscheidung „Garantien für Verbindlichkeiten
anderer Unternehmen“, die fälschlicherweise nicht in Teil A im Anhang A zu
IFRS 9 der gedruckten Fassung der Annotated IFRS Accounting Standards
2026 – Required at 1 January 2026 enthalten war. Formale Korrekturen haben
per definitionem keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von
Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der aktuelle
Satz formaler Korrekturen kann auf der Internetseite der IFRS-Stiftung
heruntergeladen werden (ifrs.org).