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| Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 141 |
| Auf den .Punkt gebracht! | Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Berichterstattung zum 31.12.2025 Fachlicher Hinweis des IDW vom 5.3.2026 WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, München Am 28.2.2026 haben Israel und die USA den Iran militärisch angegriffen und dabei u.a. das Staatsoberhaupt und den Religionsführer des Landes Ajatollah Ali Chamenei getötet. Der Iran reagierte unmittelbar mit Gegenangriffen und sperrte die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Handelsrouten des weltweiten Energiehandels und Schiffsverkehrs. Die kriegerische Auseinandersetzung erhöht auch den Druck auf Lieferketten sowie Energiekosten und führt zu Reaktionen auf den Güter- und Finanzmärkten. Im Hinblick auf die Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2025 sowie die entsprechenden (Konzern-)Lageberichte stellt sich die Frage nach dem Umgang mit der nun veränderten Situation im geopolitischen Umfeld. Dies ist in den Fällen angezeigt, in denen zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs die Abschlüsse und Lageberichte noch nicht abschließend aufgestellt und geprüft sind. Dabei ist zu beachten, dass im Falle der Prüfung eines Abschlusses der Zeitpunkt der Beendigung der Aufstellung dem Zeitpunkt der Erteilung bzw. dem Datum des Bestätigungsvermerks entspricht. Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung sowie auch in der Abschlussprüfung betroffener Unternehmen. Auch im Hinblick auf einen bereits aufgestellten und geprüften, aber noch nicht festgestellten Abschluss ergeben sich Fragestellungen. Das IDW hat mit dem Fachlichen Hinweis vom 5.3.20261 zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung Stellung genommen. | 143 |
| IRZ-Blitzlicht | 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Prof. Dr. Helfried Labrenz Prof. Dr. Helfried Labrenz, Zwickau | 147 |
| IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 149 |
| | Medienspiegel | 151 |
| Bilanzierung und Bilanzpolitik | Die Bilanzierung agil entwickelter Software im IFRS-Abschluss am Beispiel von Scrum Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Dr. Ann Kristin Borchert und David Krömer, M.Sc., Münster Agile Methoden prägen heute die Softwareentwicklung, wobei Scrum unter ihnen international am weitesten verbreitet ist. Die Anwendung agiler Methoden wirft jedoch Fragen bei der Bilanzierung selbst erstellter Software im IFRS-Abschluss auf, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nach IAS 38. Der vorliegende Beitrag analysiert am Beispiel der Scrum-Methode, wie die Regelungen des IAS 38 auf agil entwickelte Software anzuwenden sind. | 153 |
| | IFRS 18 – eine Betrachtung aus Abschlussadressatenperspektive Prof. Dr. Matthias Meitner, Dipl.-Kfm., CFA, München, Armin Hagel, M.Sc., CFA, Nürnberg, WP/StB/CVA Tobias Klingel, M.Sc., Saarbrücken Der Beitrag analysiert IFRS 18 aus Sicht von Abschlussadressaten. IFRS 18 ersetzt IAS 1 und standardisiert die Gewinn- und Verlustrechnung durch Kategorien und verpflichtende Zwischensummen. Zugleich etabliert der Standard ein formales Offenlegungskonzept für Management-Defined Performance Measures mit Überleitungsrechnungen einschließlich Steuer- und NCI-Effekten. Im Beitrag werden bilanzanalytische Pros und Contras analysiert: Brüche in Zeitreihen, Abgrenzungsfragen bei abweichender Hauptgeschäftstätigkeit, Zuordnungsprobleme (Fremdwährungseffekte, Cash-Pooling) sowie der Nutzen verschärfter Disaggregation. Der Beitrag leitet zudem erste Implikationen für Bewertungsfragen ab. | 161 |
| | IDW-Papier zu IFRS 18 – Darstellung und Angaben des Abschlusses, Fragen und Antworten Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Worms IFRS 18 führt neue Vorgaben für die Abschlusserstellung ein und verändert insbesondere die Struktur und Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die zugehörigen Angabepflichten. Zentrale Neuerungen betreffen die verpflichtende Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen, die Einführung von verpflichtend auszuweisenden Zwischensummen sowie erweiterte Angabevorschriften zu vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen. Das IDW hat nun ein Papier mit Fragen und Antworten zu IFRS 18 veröffentlicht, das im Beitrag näher vorgestellt wird. | 169 |
| Blickpunkt: Fehlerhafte (IFRS-)Konzernabschlüsse | Gesellschafts- und bilanzrechtliche Folgen fehlerhafter (IFRS-)Konzernabschlüsse Teil 2: Fehlerfeststellung, praktische Folgen und kritische Würdigung Pascal Czaja, Köln Im Hinblick auf die gesellschafts- und bilanzrechtliche Verantwortung für fehlerhafte Konzernabschlüsse besteht ein ausgeprägtes Fehlerfolgenregime. Die Nichtigkeitsfähigkeit der auf den Konzernabschluss bezogenen Organbeschlüsse sowie die Fehlerkorrekturverpflichtung, die bereits in Teil 1 des Beitrags (IRZ 2026, 117 ff.) untersucht wurden, bilden nur zwei der Zahnräder in diesem Getriebe. Demnach sind nun noch die Möglichkeit einer Feststellung von Konzernrechnungslegungsfehlern (gegen den Willen der Unternehmensführung) sowie weitere praxisrelevante gesellschafts- und bilanzrechtliche Folgen darzustellen. Abschließend gilt es, die Fehlerfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen einer kritischen Würdigung zu unterziehen. | 175 |
| Nachhaltigkeit im Brennpunkt | Die EFRAG-Vorschläge zu den „simplified ESRS“ – Handlungsempfehlungen für die Praxis Dr. Josef Baumüller, WP/StB Mag. Alfred Ripka und Kevin Wagner, BSc (WU), Wien Die Vereinfachung der Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zählt zu den wichtigsten Bestandteilen des „Omnibus- Pakets zur Nachhaltigkeit“, welches von der EU-Kommission im Februar 2025 vorgelegt wurde. Infolgedessen wurde der Auftrag an die EFRAG erteilt, Entwürfe für sog. „simplified ESRS“ zu erarbeiten. Anfang Dezember 2025 veröffentlichte die EFRAG diese Entwürfe. Während nunmehr die EU-Kommission auf dieser Grundlage ihren delegierten Rechtsakt erarbeitet, bieten die EFRAG-Entwürfe europäischen Unternehmen bereits Orientierung zu den zukünftigen Anforderungen und notwendigen Vorbereitungen. Als Beitrag für diese Vorbereitungen umreißen die Ausführungen im vorliegenden Beitrag wichtige Neuerungen und Handlungsempfehlungen, die sich daraus bereits ableiten lassen. | 181 |
| | Rezension | 187 |
| | Impressum | 188 |