WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Am 26. Februar 2025 hatte die Kommission der Europäischen Union ihren Vorschlag für Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) veröffentlicht, die darauf abzielen, den Aufwand für die Nachhaltigkeits- und Due-Diligence-Berichterstattung für Unternehmen erheblich zu reduzieren (
sog. Omnibus-Paket).
Nach Abschluss der interinstitutionellen Trilog-Verhandlungen im Dezember 2025 und der Annahme durch das EU-Parlament sowie den Rat der Europäischen Union wurde die finale Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union nunmehr am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600470).
Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun ein Jahr Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung in nationales Recht umzusetzen.