WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 5. März 2026 einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Konflikts auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht, um den Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine erste
Orientierung zu Fragen im Zusammenhang mit der
Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten mit zeitlicher Nähe zum Ausbruch des Konflikts zu geben.
Der Fachliche Hinweis soll dabei erste Hinweise zu zentralen Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung des Nahost-Kriegs in der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung zum 31. Dezember 2025 geben. Da der Konflikt nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 begann, gilt er aufgrund des Stichtagsprinzips als „non-adjusting event“ nach IAS 10 und ist grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung von Abschlüssen mit Stichtagen nach dem 27. Februar 2026 zu berücksichtigen.
Unternehmen, deren Abschlüsse für 2025 am 28. Februar 2026 noch nicht aufgestellt waren, müssen jedoch im Anhang für das Geschäftsjahr 2025 die wirtschaftlichen Auswirkungen qualitativ darstellen und über wesentliche finanzielle Konsequenzen ab dem 1. Januar 2026 berichten. Diese Angaben sind in dem Abschnitt „Ereignisse nach dem Abschlussstichtag“ zu machen.
Weitere relevante Fragen und Antworten des Fachlichen Hinweises betreffen die Berücksichtigung des Nahost-Kriegs im Rahmen der Lageberichterstattung sowie der nichtfinanziellen Berichterstattung zum 31. Dezember 2025, sofern diese freiwillig unter vollständiger oder teilweiser Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk erfolgt. Der vorliegende Fachliche Hinweis wird bei Bedarf ergänzt (idw.de).
[Siehe zu dem Fachlichen Hinweis des IDW auch in diesem Heft Zwirner, IRZ 2026, 143 ff.]