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DRSC verlängert Anwendungshinweis zu DRS 20

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 4, April 2026, S. 150

Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat auf seiner Sitzung am 16. März 2026 die im Januar 2026 konsultierte Änderung des Anwendungshinweises DRSC-AH 5 zu DRS 20 verabschiedet. 

Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr. AH 5 adressiert die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS und äußert sich auch zu der Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Der geänderte Anwendungshinweis ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sog. near final draft über die Pressemitteilung auf der Internetseite des DSRC (drsc.de) abrufbar.

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