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Status des Übernahmeprozesses in der EU

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

Am 13. Februar 2026 hat die Europäische Union im Rahmen des Komitologieprozesses die Überführung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ in europäisches Recht beschlossen. Die Anerkennung wurde durch die Verordnung (EU) 2026/338 im EU-Amtsblatt am 16. Februar 2026 bekannt gemacht.

Der Standard ist damit erstmalig verpflichtend in der EU auf Rechnungslegungsperioden kapitalmarktorientierter Unternehmen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Damit entspricht die Erstanwendung in der EU derjenigen, die der IASB im Standard festgelegt hat.

Infolge der Anerkennung des Standards wurde der EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung zum 16. Februar 2026 aktualisiert. Er umfasst nunmehr noch drei Veröffentlichungen des IASB, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht.

Der jeweils aktuelle Stand des Endorsement-Status-Reports kann auf der Website der EFRAG (efrag.org) eingesehen werden.

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