WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103
Mit einem Schreiben vom 11. Februar 2026 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu einem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen. Das BMJV hatte zuvor kurzfristig um Eingaben gebeten.
In dem Schreiben betont das IDW, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die er konzipiert ist, verhältnismäßig und relevant sein müsse. Das IDW weist darauf hin, dass der bereits vorliegende Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) für einen anderen Anwendungsbereich konzipiert wurde. Sofern in den künftigen freiwilligen Standard darüber hinausgehende Anforderungen aufgenommen werden sollten, sei darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind und eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht unverhältnismäßig belasten.