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ESMA veröffentlicht Verlautbarung zur Einführung von IFRS 18 in der EU

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2026, S. 102

Die European Security and Markets Authority (ESMA) hat anlässlich der Überführung von IFRS 18 in europäisches Recht im Rahmen des einschlägigen Komitologieverfahrens am 17. Februar 2026 eine öffentliche Stellungnahme mit dem Titel „Reshaping performance: Implementation of IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht.

In dem Dokument werden die wesentlichen Änderungen dargestellt, die mit der erstmaligen Anwendung des Standards verbunden sind. Darüber hinaus formuliert ESMA auch eine Erwartungshaltung hinsichtlich einer „qualitativ hochwertigen“ Anwendung des Standards. Auch müssten Unternehmen Prozesse, IT-Systeme, interne Kontrollen und ESEF-Tagging an die neuen Anforderungen anpassen und bereits vor 2027 transparent über erwartete Auswirkungen berichten. ESMA fordert in diesem Zusammenhang eine frühzeitige Vorbereitung und klare Offenlegung der wesentlichen Änderungen. Eine Auswirkungsanalyse ist bereits in den Anhang der IFRS-Abschlüsse vor der erstmaligen Anwendung des Standards aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund der ausführlichen Formulierung der Erwartungshaltung in Bezug auf die Berichterstattung nach IFRS 18 ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Angaben einen Schwerpunkt innerhalb der Rechnungslegungsdurchsetzung der europäischen Enforcer in den nächsten Jahren darstellen werden.

Das EFRAG Public Statement ESMA32-193237008-9180 ist auf der Webpräsenz der Behörde (esma.europa.eu) öffentlich verfügbar.

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