WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103
Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am 6. Februar 2026 ein Dokument mit dem Titel
„EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities“ veröffentlicht. Es soll die bereits im März 2022 veröffentlichte Beschreibung der Mindestschritte ergänzen, die vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) bei der Entwicklung der
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einzuhalten sind. Während für die Finanzberichterstattung ein gründlicher Konsultationsprozess angewendet wird, war dieser bisher nur sehr allgemein in den internen Regeln von EFRAG beschrieben. Um diese Uneinheitlichkeit zu beseitigen, wurde nun auch der Konsultationsprozess für den Bereich Finanzberichterstattung formalisiert.
Das nunmehr
veröffentlichte Dokument legt die Vorschriften für den Konsultationsprozess
fest, den EFRAG in ihrer Rolle als fachliche Beratung der Europäischen
Kommission, bei ihrem Beitrag zum Standardsetzungsprozess des IASB in Form der
Darstellung europäischer Standpunkte, u.a. gestützt durch proaktive
Forschungsaktivitäten, und bei der fachlichen Beratung der Europäischen
Kommission hinsichtlich der Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards zu
befolgen hat.
Das Dokument ist auf der
Internetseite der EFRAG (efrag.org) verfügbar.