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EFRAG veröffentlicht Regelungen zum Konsultationsprozess in der Finanzberichterstattung

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am 6. Februar 2026 ein Dokument mit dem Titel EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities veröffentlicht. Es soll die bereits im März 2022 veröffentlichte Beschreibung der Mindestschritte ergänzen, die vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) bei der Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einzuhalten sind. Während für die Finanzberichterstattung ein gründlicher Konsultationsprozess angewendet wird, war dieser bisher nur sehr allgemein in den internen Regeln von EFRAG beschrieben. Um diese Uneinheitlichkeit zu beseitigen, wurde nun auch der Konsultationsprozess für den Bereich Finanzberichterstattung formalisiert.

Das nunmehr veröffentlichte Dokument legt die Vorschriften für den Konsultationsprozess fest, den EFRAG in ihrer Rolle als fachliche Beratung der Europäischen Kommission, bei ihrem Beitrag zum Standardsetzungsprozess des IASB in Form der Darstellung europäischer Standpunkte, u.a. gestützt durch proaktive Forschungsaktivitäten, und bei der fachlichen Beratung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards zu befolgen hat.

Das Dokument ist auf der Internetseite der EFRAG (efrag.org) verfügbar.

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