CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

DRSC will Anwendungshinweis zu DRS 20 verlängern

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 30. Januar 2026 einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr

Anlass der begrenzten Geltungsdauer des Anwendungshinweises in seiner bisherigen Form war die fehlende Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie in Deutschland bis Ende 2024 und daraus resultierende Fragestellungen der Anwendungspraxis. In Erwartung der Richtlinienumsetzung im Jahr 2025 wurde der Anwendungshinweis auf Geschäftsjahre begrenzt, die nach dem 31. Dezember 2023 und spätestens vor dem 1. Januar 2025 beginnen. Da die Umsetzung auch im Jahr 2025 nicht abgeschlossen werden konnte, bedarf es einer Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein weiteres Jahr.

Der Konsultationsentwurf steht auf der Internetseite des DRSC (drsc.de) zur Verfügung. Stellungnahmen wurden bis zum 2. März 2026 erbeten.

Rubriken

Menü

Anzeigen

IRZ Banner

Teilen

Menü