WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 2, Februar 2026, S. 49
Ebenso wie das
DRSC hat auch das IDW am 20. Januar 2026 dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine
Stellungnahme zu den sog. „Draft Simplified ESRS“ der EFRAG übermittelt. Grundsätzlich bewertet das IDW die Überarbeitung der ESRS insbesondere hinsichtlich der deutlichen Verschlankung und stärkeren Prinzipienorientierung positiv.
Im Hinblick auf einzelne Regelungen – beispielsweise die Berücksichtigung von Konzepten, Maßnahmen und positiven Auswirkungen oder die Quantifizierung erwarteter finanzieller Effekte – sieht das IDW jedoch weiteren Klarstellungsbedarf, um eine einheitliche, vergleichbare und möglichst rechtssichere Anwendung sicherzustellen (idw.de).