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DRSC-Stellungnahme zur ESRS-Überarbeitung

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 2, Februar 2026, S. 49

Das DRSC hat am 16. Januar 2026 dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine Stellungnahme zum finalen EFRAG Technical Advice zur ESRS-Überarbeitung übermittelt. Das BMJV hatte am 19. Dezember 2025 zur Verbändebeteiligung aufgerufen und beabsichtigt, die vom DRSC und anderen Organisationen erhaltenen Rückmeldungen für die weiteren Diskussionen zur ESRS-Überarbeitung auf EU-Ebene zu nutzen. Das DRSC wird seine Stellungnahme auch der EU-Kommission zuleiten.

Das DRSC betont, dass die EFRAG-Vorschläge in vielerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung und wichtige Vereinfachung der ESRS darstellen, sieht jedoch weiteren Überarbeitungsbedarf in den Bereichen, bei denen die EFRAG-Vorschläge über die bisherigen Vorgaben des ESRS Set 1 (DelVO (EU) 2023/2772) hinausgehen oder Vorgaben enthalten, die (weiterhin) ungeeignet bzw. unklar sind oder auf Ebene der EU-Kommission festzulegen sind.

Die Publikationen stehen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung (drsc.de).

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