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Delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 2, Februar 2026, S. 48

Begleitend zu ihrem Vorschlag für das sog. erste Omnibus-Paket, das darauf abzielte, den Aufwand für die Nachhaltigkeits- und Due-Diligence-Berichterstattung für Unternehmen erheblich zu reduzieren (IRZ 2026, 15), veröffentlichte die Kommission der Europäischen Union am 26. Februar 2025 Vorschläge zu Änderungen an den EU-Taxonomie-Verordnungen. Am 8. Januar 2026 wurde nunmehr ein neuer delegierter Rechtsakt zur TaxonomieVO (VO (EU) 2020/852) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Der delegierte Rechtsakt umfasst die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen, welche die Delegierte Verordnung zur Berichterstattung (DelVO (EU) 2021/2178), die Delegierte Verordnung zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (DelVO (EU) 2021/2139) und die Delegierte Verordnung zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (DelVO (EU) 2023/2486) ändert. Die Änderungen zur Berichterstattung beinhalten insbes. die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den Meldebögen. Die Änderungen zu den technischen Bewertungskriterien enthalten Änderungen der „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien im Hinblick auf das Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Die neuen EU-Vorschriften sollen bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 gelten, d.h. für die Berichterstattung ab dem 1. Januar 2026; es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen erst später anzuwenden (Art. 4 DelVO (EU) 2026/73). 

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