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Heft 1/2026

IRZ-Redaktion
Top-Thema: Implementierung von IFRS 18: Ein beispielhafter Projektverlauf
     
Editorial Liebe Leserinnen und Leser
 
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Auf den .Punkt gebracht! Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025
Jetzt erst recht: Mehr Transformation durch simplifizierte Regulierung
WP/StB Georg Lanfermann und Kristina Schwedler, Berlin
 
Viele Unternehmen stehen weiterhin vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur regelkonform, sondern zugleich inhaltlich relevant und strategisch nutzbar zu gestalten. Der Bedarf an Orientierung, praxisnahen Beispielen und Austausch mit anderen Akteuren bleibt hoch. Zugleich verdeutlichen die laufenden Überarbeitungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Dynamik des regulatorischen Rahmens – sie bieten aber auch die Chance, Berichtsprozesse gezielt als Instrumente zur Steuerung und Förderung unternehmerischer Transformation einzusetzen.
 
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  Quick fix: Analyse der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416
Übergangserleichterungen in den ESRS
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Corinna Boecker, München
 
Die EU-Kommission reagiert mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/ 1416 („Quick fix“) auf das sog. Omnibus-Paket der EU von Ende Februar 2025. Im Fokus steht hierbei die Anpassung des Zeitplans für die schrittweise Einführung (Phase-in) bestimmter Angabepflichten der europäischen Berichtsstandards (gemäß ESRS 1 Anlage C). Ziel ist es, parallel zu dem noch laufenden Modifikationsprozess an den ESRS schon jetzt berichtspflichtige Unternehmen zu entlasten, die gemäß CSRD für das Geschäftsjahr 2024 Angaben vorlegen müssen, und gleichzeitig die Einführung weiterer Pflichten für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen. Die Delegierte Verordnung vom 11.7.2025 wurde am 10.11.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht; sie erweitert die vorübergehenden Ausnahmen für die Nachhaltigkeitserklärung. Künftig können auch Unternehmen mit mehr als 750 Arbeitnehmern die schrittweisen Einführungen in Anspruch nehmen. Die Änderungen gelten rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen. In ihrem Beitrag analysieren die Autoren die Verordnung zur Anpassung der ESRS, beleuchten die rechtlichen Hintergründe, schlüsseln die konkreten Änderungen an den ESRS auf und bewerten die strategischen Implikationen für die betroffenen Unternehmen.
 
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IRZ-Blitzlicht 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Nikolaj Schmolcke
Diplom Ökonom Nikolaj Schmolcke, Hamburg
 
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IRZ-Aktuell Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
 
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  Medienspiegel
 
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Blickpunkt: Implementierung von IFRS 18 Implementierung von IFRS 18: Ein beispielhafter Projektverlauf
WPin Melanie Schunk, München, Dipl.-Ök. Stephanie Chadha, Düsseldorf, WP Jens Peter Müller, Frankfurt a.M., und WP/StB Alexander Rüschenbaum, Düsseldorf
 
Die Erstanwendung von IFRS 18 rückt immer näher. Für Unternehmen, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 noch nicht oder noch nicht ausreichend „IFRS 18 ready“ sind, ist Eile geboten. Die regulatorischen Neuerungen von IFRS 18 können erhebliche Auswirkungen auf zugrunde liegende Finanzprozesse und -systeme nehmen und bedürfen eines entsprechenden Vorlaufs für die erfolgreiche Implementierung. Ein strukturiertes Vorgehen ist dabei ebenso essenziell wie die aktive Steuerung der inhärenten Projektherausforderungen.
 
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Bilanzierung und Bilanzpolitik Bilanzierung von Non-Fungible-Tokens (NFTs): Zwischen altbekannten Problemen und den neuen Herausforderungen virtueller Welten (Teil 2)
Dominik Kupper, M.Sc., und Max Gräser, M.Sc., Leipzig
 
Non-Fungible-Tokens (NFTs) nehmen im Geschäftsmodell der meisten Unternehmen gegenwärtig noch keine bedeutende Rolle ein. Entsprechend fehlen Leitlinien zu deren bilanziellem Ansatz und zu ihrer Bewertung. Zugleich deutet sich an, dass NFTs künftig eine technologische Schlüsselrolle bei der Realisierung eines Metaverse einnehmen könnten. Nach jenem Konzept soll sich das soziale Leben künftig vermehrt in virtuelle Welten verlagern. Rund 40% der Deutschen können sich eine künftige Nutzung des Metaverse vorstellen. Der zweite Teil dieses Beitrags widmet sich der Frage, wie eine bilanzielle Bewertung dieser Potenziale gelingen kann. Zudem wird gezeigt, warum die Bestimmung der Verfügungsgewalt über NFTs detailliert zu würdigen ist.
 
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Enforcement Schwerpunkte des Enforcements der Unternehmensberichterstattung 2026
Anforderungen an die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen
WP/StB Dr. Jens W. Brune, Düsseldorf
 
Die Rechnungslegungsdurchsetzung in Deutschland liegt seit dem Jahr 2022 in der alleinigen Zuständigkeit der BaFin. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 46 Bilanzprüfungen durch die BaFin abgeschlossen, wobei in 10 Fällen Fehler festgestellt wurden. Damit fiel die Beanstandungsquote etwas geringer aus als im Vorjahr. Für die Prüfungssaison 2025 liegen noch keine entsprechenden Ergebnisse vor, allerdings haben ESMA und BaFin bereits ihre Prüfungsschwerpunkte im Bereich der Bilanzkontrolle für das kommende Jahr 2026 veröffentlicht. Der folgende Beitrag stellt insbesondere die IFRS-Schwerpunkte dar und weist betroffene Unternehmen auf die damit verbundenen praktischen Implikationen hin.
 
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KI im Fokus Business Analytics und Künstliche Intelligenz im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen der Rechnungslegung
Univ.-Prof. Dr. Dr. Georg Schneider und Dr. Theresa Wittreich, Graz
 
Auch im Controlling und Reporting gewinnt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen von Instrumenten der Business Analytics zunehmend an Bedeutung. Aus Unternehmenssicht muss die Entscheidung über die Implementierung von KI-Anwendungen allerdings stets im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen und des konkreten Wettbewerbsumfelds gesehen werden. Dieser Beitrag thematisiert diese komplexe Interaktion im Zusammenhang mit bestehenden Rechnungslegungsvorschriften.
 
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  Impressum
 
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