WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 1, Januar 2026, S. 15
Am 26. Februar 2025 hat die Kommission der Europäischen Union ihren Vorschlag für Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) veröffentlicht, die darauf abzielen, den Aufwand für die Nachhaltigkeits- und Due-Diligence-Berichterstattung für Unternehmen erheblich zu reduzieren (sog. Omnibus-Paket).
Die Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU wurden am 9. Dezember 2025 mit einer vorläufigen politischen Einigung abgeschlossen. Die Abstimmung zur finalen Annahme des Gesetzestextes erfolgte durch das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025. Der Rat der EU hatte bereits am 10. Dezember 2025 angekündigt, nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments den Text formell zu billigen.
Gemäß den endgültigen Vorschriften wurde der Anwendungsbereich der Berichtspflichten erheblich verkleinert, da nur EU-Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Mio. Euro eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlegen müssen.
Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.