WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 1, Januar 2026, S. 15
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. November 2025 zusätzlich zu den von der ESMA bereits am 14. Oktober 2025 veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten als weiteren nationalen Prüfungsschwerpunkt die Prüfung der Lageberichterstattung in dem sich ändernden makroökonomischen Umfeld festgelegt.
Die BaFin betont, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage geprägt ist durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen wie den Einsatz von KI. Im Rahmen der Bilanzkontrolle im Jahr 2026 wird die BaFin darauf achten, dass diese Sachverhalte bei der Darstellung der gegenwärtigen Lage und der voraussichtlichen künftigen Entwicklung der Unternehmen im Lagebericht zutreffend und transparent dargestellt werden, da die BaFin in den vergangenen Jahren regelmäßig Fehler aufgrund unzureichender Datengrundlagen, zu optimistischer Prognoseannahmen oder der Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren, festgestellt hat (bafin.de).
[Siehe zu den Schwerpunkten des Enforcements der Unternehmensberichterstattung 2026 in diesem Heft Brune, IRZ 2026, 27 ff.]