WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 12, Dezember 2025, S. 509
Ebenfalls am 14. November 2025 hat das DRSC den Entwurf einer Interpretation mit dem Titel „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ (E-DRSC Interpretation 5) zur Konsultation veröffentlicht.
Dieser Entwurf stellt eine Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ dar. Durch die Veröffentlichung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ durch den IASB im April 2024 wurde eine Neufassung dieser Interpretation erforderlich. Mit dem vorliegenden Entwurf wurde deshalb die bisherige Interpretation überarbeitet und insgesamt neu gefasst. Der nun vorgelegte Interpretationsentwurf thematisiert dementsprechend die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern nach IAS 12 beziehen vor dem Hintergrund der neuen Ausweisvorschriften des IFRS 18 für die Darstellung der GuV.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28. Februar 2026 schriftlich beim DRSC eingereicht werden. Der Entwurf der Interpretation kann ebenfalls auf der Website des DRSC heruntergeladen werden.