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Diskussion um befreiende IFRS-Anwendung in Einzelabschlüssen

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2025, S. 509

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 6. November 2025 ein Papier veröffentlicht, das die Ergebnisse der bisherigen Reaktionen im Rahmen der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland in zehn Thesen zusammenfasst.

Ausgangspunkt für die Diskussion war die Empfehlung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC, ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einzuführen. Das Papier mit den zehn Thesen wurde durch das verantwortliche Rechnungslegungsgremium des DRSC entwickelt, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Entlastung deutscher Unternehmen bei der Finanzberichterstattung zu leisten. Darin werden der potenzielle Nutzen der IFRS im Einzelabschluss sowie die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung eines solchen Wahlrechts dargestellt. Darüber hinaus erörtert das DRSC den vorgeschlagenen Anwendungsbereich und diskutiert den möglichen Einsatz des IFRS-Einzelabschlusses als Grundlage für die unterschiedlichen Funktionen des Jahresabschlusses.

Die Veröffentlichung des DRSC-Thesenpapiers fällt zusammen mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Diskussionspapiers der österreichischen Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) am 7. November 2025 im Rahmen einer Veranstaltung an der Wirtschaftsuniversität Wien, in dem auf die mögliche Einführung eines Wahlrechts zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses in Österreich eingegangen wird.

Das DRSC-Thesenpapier steht Interessenten auf der Website des DRSC (drsc.de) zur Verfügung. Das KSW-Diskussionspapier kann über das KSW-Mitglieder-Portal (portal.ksw.or.at) heruntergeladen werden.

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