WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 11, November 2025, S. 452
Am 30. September 2025 hat das DRSC einen Bericht über eine
Fallstudie zu einem potenziellen Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen veröffentlicht.
Die Fallstudie wurde mit 11 Unternehmensgruppen, die die IFRS bereits im Konzernabschluss anwenden, im Zeitraum von März bis Mai 2025 durchgeführt. Im Rahmen der Fallstudie wurden verschiedene Bereiche der Finanzfunktion involviert. Die Zielsetzung der Fallstudie war es, Erkenntnisse aus der Praxis anhand von Szenarien für den Anwendungskreis und die Ausgestaltung einer befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu sammeln. Die Erkenntnisse sollen insbesondere im Hinblick auf unternehmensinterne Prozesse helfen, sowohl Nutzen als auch Kosten einer solchen Befreiung zu verdeutlichen.
Aus dem Bericht wird deutlich, dass Unternehmen, die an der Fallstudie teilgenommen haben und die der Ausübung eines Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss positiv gegenüberstehen, sich von der Ausübung des Wahlrechts Effizienz- und Effektivitätsgewinne versprechen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen könnten jedoch nur erfüllt werden, wenn Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch den IFRS-Einzelabschluss ersetzt würden.
Zusammen mit der Presseerklärung werden auf der Internetseite des DRSC (drsc.de) weitere Hintergrundinformationen und Verknüpfungen auf alle zur Verfügung gestellten Materialien bereitgestellt.