WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 10, Oktober 2025, S. 392
Am 11. September 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA)
einen finalen Entwurf von Änderungen des europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (
European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht, um die ESEF-Taxonomie an den neuesten Stand der IFRS anzupassen.
Die aktualisierte Taxonomie spiegelt die neuesten Entwicklungen in der internationalen Finanzberichterstattung wider, einschließlich der Einführung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben. Diese Standards durchlaufen derzeit das EU-Übernahmeverfahren, das voraussichtlich Anfang 2026 beendet sein wird.
Da IFRS 18, der IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzt, erst für jährliche Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, schlägt ESMA zur Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs vor, sowohl die bestehende Taxonomie für IAS 1 als auch die neue Taxonomie für IFRS 18 in die technischen Standards für ESEF aufzunehmen. Ebenso wurde IFRS 19 in die Taxonomie integriert, der – trotz begrenzter Auswirkungen auf börsennotierte Unternehmen – dazu beitragen wird, die Berichterstattung für nicht börsennotierte Tochtergesellschaften zu digitalisieren und so die Transparenz in der gesamten Finanzberichterstattungslandschaft zu verbessern. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen einfacheren Übergang und eine bessere Vorbereitung für Emittenten und Softwareanbieter, da Emittenten die neue Taxonomie testen und erlernen können, bevor sie verpflichtend wird.
Die Taxonomie 2025 wird für Jahresfinanzberichte ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend; eine freiwillige Anwendung für Jahresfinanzberichte des Jahres 2025 ist möglich, sofern die vorgeschlagenen
Regulatory Technical Standards (RTS) zu ESEF, die der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt wurden, rechtzeitig verabschiedet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die in der ESEF 2025-Taxonomie enthaltenen Taxonomieelemente für IFRS 18 und IFRS 19 erst nach einem EU-Endorsement verwendet werden dürfen (
esma.europa.eu/document/final-report-draft-rts-amending-taxonomy-european-single-electronic-reporting-esef-2025).