WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 9, September 2025, S. 337
Am 21. August 2025 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den
Ergänzungsstandard „Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen neue oder geänderte IFRS-Rechnungslegungsstandards, die zwischen dem 28. Februar 2021 und dem 1. Mai 2024 veröffentlicht wurden und bei der Erstveröffentlichung des Standards (
IRZ 2024, 256) noch nicht berücksichtigt wurden.
Mit dem Ergänzungsstandard wurden im Wesentlichen folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen an IFRS 19 vorgenommen:
- Die Angabepflichten wurden insgesamt reduziert, indem Angabeprinzipien in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, Mangel an Umtauschbarkeit, Modellvorschriften der Säule 2, Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie langfristige Schulden mit Nebenbedingungen nicht geleistet werden müssen.
- Es wurden reduzierte Angabepflichten in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen aufgenommen.
- Gestrichen wurden Angabepflichten, die eigentlich Leitlinien und keine Angabeanforderungen im engeren Sinne sind.
- Angabepflichten in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen wurden durch einen Verweis auf IFRS 18 ersetzt.
Die Änderungen treten zum gleichen Zeitpunkt wie die ursprüngliche Form von IFRS 19 in Kraft, d.h. für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass IFRS 19 derzeit noch nicht von der EU im Rahmen des Komitologieverfahrens anerkannt wurde. Die freiwillige vorzeitige Anwendung für einen befreienden Konzernabschluss in der EU sowohl des Standards als auch der nun veröffentlichten Ergänzungen ist erst nach erfolgtem Endorsement zulässig.