WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 9, September 2025, S. 337
Auf Veranlassung der EU-Kommission hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) am 31. Juli 2025 Entwürfe für überarbeitete und vereinfachte Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Damit soll der Veröffentlichung der Omnibus-Vorschläge durch die Kommission Rechnung getragen werden.
EFRAG schlägt keine Änderung des grundsätzlichen Aufbaus der ESRS vor. Die Architektur orientiert sich weiterhin an der CSRD, die eine Liste der von den ESRS zu erfassenden vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsinformationen enthält. Auch nach den vorgeschlagenen Änderungen gäbe es weiterhin 12 ESRS: 2 übergreifende ESRS, 5 ESRS zu Umweltfragen, 4 ESRS zu sozialen Fragen und 1 ESRS zu Governance-Fragen. Hingegen plant die EU-Kommission nicht mehr, sektorspezifische ESRS oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verabschieden.
Im Einzelnen schlägt EFRAG folgende wesentliche Überarbeitungen zur Berücksichtigung des „Omnibus-Pakets“ vor:
- Die verpflichtenden („soll“) Vorschriften wurden im Hinblick auf eine Vereinfachung überprüft. Sie werden im Hauptteil des Standards dargestellt.
- Die Anwendungsvorschriften wurden reduziert und vereinfacht und werden als Kasten neben dem entsprechenden Abschnitt oder der entsprechenden Angabevorschrift dargestellt.
- Die fakultativen („kann“) Angaben wurden, mit wenigen Ausnahmen, entweder gestrichen oder in separate „nicht obligatorische erläuternde Leitlinien“ (NMIG) verschoben. Die Europäische Kommission will später prüfen, ob die NMIG in den Rechtstext aufgenommen oder getrennt von den delegierten Rechtsakten beibehalten werden sollen.
- Wo dies möglich ist, soll die Interoperabilität mit den Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) durch eine einheitlichere Formulierung verbessert werden.
- Da derzeit keine sektorspezifischen Standards entwickelt werden, wird auf die ISSB-Standards (einschließlich der SASB-Standards) und die GRI-Sektorstandards als Leitlinien für die Identifizierung unternehmensspezifischer Informationen verwiesen.
Die Stellungnahmefrist für die Entwürfe läuft bis zum 29. September 2025. EFRAG will dann bis zum 30. November 2025 einen fachlichen Rat an die Kommission ausarbeiten. Nach Erhalt des fachlichen Rats wird die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung der bestehenden ESRS ausarbeiten und verabschieden. Die Überarbeitungen treten nach Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
[Siehe auch in IRZ 9/2025 Baumüller/Ripka/Wagner, IRZ 2025, 357 ff.]