WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2025, S. 201
Im abgelaufenen Monat wurden keine neuen Verlautbarungen des IASB in den EU-Komitologieprozess eingebracht. Auch haben die mit der Anerkennung von IASB-Verlautbarungen befassten EU-Gremien keine Entscheidungen in Bezug auf die Überführung solcher Verlautbarungen in europäisches Recht getroffen.
Deshalb gilt unverändert der EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung vom 18. März 2025. Er umfasst weiterhin fünf Veröffentlichungen des IASB, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht.
Der jeweils aktuelle Stand des Endorsement-Status-Reports kann auf der Website der EFRAG (efrag.org) eingesehen werden.